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Stadt Offenbach

Notfallplan Gas der Bundesregierung

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führt zu einer angespannten Lage am Gasmarkt. Die Versorgung ist laut Bundesregierung derzeit gewährleistet und die Gasspeicher sind gut gefüllt. Fehlende Mengen können noch anderweitig am Markt beschafft werden, allerdings zu hohen Preisen. Eine Gasmangellage kann in Deutschland eintreten, je nachdem wie kalt der Winter wird, ob Gas in ausreichender Menge importiert wird und vor allem wie hoch der Verbrauch von Gas ist. In dem Fall wird laut Notfallplan Gas die Notfallstufe ausgerufen.

Gasspeichergesetz

Mit dem Gasspeichergesetz stellt die Bundesregierung sicher, dass die Gasspeicher in Deutschland zu Beginn des Winters ausreichend befüllt werden. Dafür werden konkrete Füllstände vorgegeben:

  • zum 1. Oktober 2022 müssen die Speicher zu 85 Prozent gefüllt sein
  • zum 1. November 2022 zu 95 Prozent
  • am 1. Februar 2023 immer noch zu 40 Prozent

Aktuelle Lage der Gasversorgung und Energiemarktlage

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht eine Einschätzung zur Gasversorgung von Montag bis Freitag im Lagebericht. Außerdem stellt sie die wichtigsten Daten zu Lastflüssen, Speicherfüllständen, Gasverbrauch und Preisentwicklung als interaktive Grafiken zu Verfügung.

Die Energieversorgung Offenbach (EVO) gibt auf ihrer Seite Informationen zur gegenwärtigen Energiemarktlage, Fragen und Antworten zur Gasbeschaffungsumlage, zur Umsatzsteuersenkung, zum Gaspreisdeckel und zur Versorgungssicherheit.

Was ist der Notfallplan Gas?

In Deutschland hat das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur den Notfallplan Gas auf Grundlage einer EU-Verordnung entwickelt. Zuletzt wurde dieser Notfallplan 2019 aktualisiert. Er regelt wesentliche Fragen und Maßnahmen für den Fall, dass Gas knapp wird.

Der Notfallplan Gas hat drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe.

Derzeit befindet sich Deutschland in der Alarmstufe.

Frühwarnstufe

Die Frühwarnstufe tritt dann in Kraft, wenn es konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass es zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führen könnte. Sie dienst also der Vorsorge.
Die Frühwarnstufe wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 30. März 2022 ausgerufen.
Russland hatte Ende März angekündigt, die Bezahlung der Gasimporte nur in Rubel zu akzeptieren und gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen.

Maßnahmen der Frühwarnstufe:
Ein Krisenteam aus Regierung, Bundesnetzagentur, Gasversorgern und Netzbetreibern tritt zusammen. Das Krisenteam tagt regelmäßig und beobachtet die Lage, Grundlage sind die Einschätzungen der Gas-Versorger und Betreiber der Gasleitungen. 
Der Staat greift nicht in den Gasmarkt ein. Vielmehr sollen die Gasversorger und Netzbetreiber alles Nötige tun, um die Gasversorgung zu sichern. Z.B. durch die Steigerung der Produktions- oder Importflexibilität, die erleichterte Einspeisung von Gas aus erneuerbaren Energiequellen in die Gasnetzinfrastruktur oder den Rückgriff auf Gasspeicher.

Alarmstufe

Bei der Alarmstufe liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Die Lage ist allerdings ernster als in der Frühwarnstufe. Die Alarmstufe dient der noch intensiveren Vorsorge und der besseren Vorbereitung auf mögliche Lieferengpässe und -ausfälle.
Die Alarmstufe wurde am 23. Juni 2022 ausgerufen. Die Gründe waren die anhaltende Drosselung der Gaslieferungen aus Russland und das hohe Preisniveau am Gasmarkt.

Maßnahmen der Alarmstufe:
Auch bei der Alarmstufe greift die Bundesnetzagentur noch nicht in den Markt ein und verordnet keine Abschaltungen. Die Gasversorger und Netzbetreiber intensivieren ihre Anstrengungen, um die Gasversorgung zu sichern.
Die Alarmstufe ist aber ein klares Signal an alle Gasverbraucherinnen und Gasverbraucher – von der Industrie bis zu den privaten Haushalten: Wo es irgendwie geht, muss Gas eingespart werden, um sicher durch Herbst und Winter zu kommen.

Notfallstufe

Sollten die Maßnahmen der Alarmstufe nicht ausreichen oder sollte eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintreten, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen.
Maßnahmen der Notfallstufe:
In der Notfallstufe greift der Staat in den Markt ein und rationiert das Erdgas.
Die Bundesnetzagentur regelt in Abstimmung mit den Netzbetreibern, wie und an wen das Gas in Deutschland verteilt wird. Unternehmen aus Industrie und Gewerbe müssen damit rechnen, dass es zu Kürzungen oder Lieferstopps kommt. Bestimmte Verbrauchergruppen sind gesetzlich besonders geschützt. Sie werden bevorzugt mit Gas versorgt, falls die Gasvorräte nicht ausreichen, um die gesamte Nachfrage zu decken.
Diese sind:

  • Privathaushalte
  • Soziale Einrichtungen, wie z.B. Krankenhäuser, Altenheime, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen
  • Kindergärten, Schulen
  • Supermärkte
  • Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen
  • Gaskraftwerke, die Strom- und Wärmeversorgung von Haushalten sicherstellen

Auch geschützte Einrichtungen und Privathaushalte sind dazu angehalten, so viel Energie wie möglich einzusparen.

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