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Stadt Offenbach

Stadt behält sich Alkoholverbot per Allgemeinverfügung vor

30.01.2023

Beschilderung an der Ecke Geleitstraße und Herrnstraße

An der Ecke Geleitstraße und Herrnstraße fühlten sich im vergangenen Jahr Passanten und Bewohnende der angrenzenden Gebäude häufig von Lärm, Schmutz oder öffentlichem Verrichten der Notdurft auf den Grünflächen gestört. Dort versammelten sich regelmäßig Arbeiter ohne Deutschkenntnisse zum gemeinsamen Reden und Trinken. 

Grundsätzlich ist der öffentliche Raum für alle nutzbar – dazu gehört auch das Zusammensitzen mit oder ohne Getränke. „Das dort Erlebte ging aber über das tolerierbare Maß deutlich hinaus. Deswegen haben wir bereits im letzten Jahr reagiert und zusätzlich weitere Maßnahmen zur Datenerhebung angestoßen, um eine umfassende Entscheidungsgrundlage für ein mögliches Alkoholverbot zu haben“, erläutert Stadtrat Paul-Gerhard Weiß.

Als Teil einer umfassenden Dokumentation aller Interventionen des Quartiersmanagements mit Gesprächen vor Ort und mit Bewohnenden nebenan sowie der Kontrollen der Stadtpolizei, hat die Stadt Offenbach am Main eine Umfrage gemacht. Daran haben 35 Menschen aus dem Gebiet zwischen Großer Marktstraße und Bleichstraße sowie zwischen Mittelseestraße und Marktplatz teilgenommen. Zur Teilnahme eingeladen waren 245 Menschen. Aus den Antworten ging unter anderem hervor, dass die Situation zuletzt verbessert hat. Die meisten erklärten, dass die Belastung vor allem hauptsächlich in den Sommermonaten für die Anwohnenden belastend ist, vor allem durch den unangemessenen Alkoholkonsum in unmittelbarer Nähe zur Schule während der Schulzeiten und durch die Ruhestörungen in den Abend- und Nachtstunden. Positiv wurde zurückgemeldet, dass die Demontage der Sitzbänke durch die Stadt zu einer Verbesserung geführt hatte. Nun ist die weitere Entwicklung der Situation zu beobachten. Die Entwicklungen werden genau dokumentiert. 

Mit Hilfe dieser Daten wird die Stadt in diesem Jahr umgehend per Allgemeinverfügung ein Alkoholverbot erlassen, sobald sich die Situation wieder verschlechtert und auf Grundlage der Dokumentationen von einer unzumutbaren Situation auszugehen ist. Dieses gilt dann bis zum Herbst. 

Der rechtliche Rahmen für ein Alkoholverbot ist eng gefasst: Es muss ein klarer Bezug erkennbar sein, dass der Alkoholkonsum ursächlich für eine Häufung der genannten Störungen ist. Juristisch gewertet werden außerdem insbesondere die Auswirkungen auf Bewohnende anliegender Gebäude. Der dokumentierte Zustand muss diesen Grundrechtseingriff ausreichend begründen. Deshalb kann das Alkoholverbot erst dann verfügt werden, wenn der Zustand wieder gravierend auftritt. Es muss zeitlich und räumlich begrenzt sein und kann nicht als präventives Instrument eingesetzt werden. Weil das mildere Mittel rechtlich immer Vorrang hat, beobachtet die Stadt jetzt die Situation aufmerksam. „Treten keine gravierenden Störungen mehr auf, setzten wir weiter auf die Maßnahmen von Quartiersmanagement und Stadtpolizei. Treten die Störungen wieder in unzumutbarer Weise auf, kommt das Alkoholverbot. Dieses Vorgehen ist zwischen Ordnungsdezernent Weiß und mir abgestimmt“, so Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke. 

Maßnahmen der Stadt bisher

Das Quartiersmanagement hat wiederholt intensiv mit den Menschen vor Ort gesprochen und für die Probleme sensibilisiert. Auch in der Gruppe der Arbeiter, die sich dort treffen, wurde mit Verärgerung auf die Verstöße Einzelner reagiert. Mit den Gewerbetreibenden wurde gesprochen und hier wurde bereits ein positiver Effekt der Maßnahmen wahrgenommen. Eine Verbesserung wurde auch seitens der Schulen bestätigt. Einer Einladung des Quartiersmanagements an die Anwohnenden zu einem Gespräch mit Waffeln und Kaffee wurde nur von vier Menschen gefolgt.

Das Ordnungsamt hat zusätzlich zu regelmäßigen Streifen dort zuletzt dreiseitige Schilder mit deutlichen Piktogrammen und den zu zahlenden Kosten rund um den Platz aufgehängt. Wer Zigarettenkippen, Essensreste, Becher oder Flaschen und Kaugummi auf öffentlichen Plätzen hinterlässt riskiert Bußgelder zwischen 50 und 250 Euro. Urinieren und Hundekot kosten 100 bis 250 Euro. 

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