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Stadt Offenbach

Förderrichtlinie Klimaanpassung

Mit der Förderrichtlinie zur Klimaanpassung fördert die Stadt Offenbach Maßnahmen auf Grundstücken und an Gebäuden im Bereich Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Flächenentsiegelungen und Zisternen, um damit die Auswirkungen der Klimakrise und damit verbundenen Gefahren abzumildern und die Lebensqualität zu verbessern.

Hintergrund des Förderprogramms

Das Förderprogramm unterstützt private und gewerbliche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer finanziell dabei, auf ihrem Grundstück in Offenbach freiwillige Maßnahmen (das heißt nicht rechtlich vorgeschriebene, wie zum Beispiel durch Bebauungspläne) durchzuführen, um die Auswirkungen der Klimakrise und damit verbundenen Gefahren abzumildern und die Lebensqualität zu verbessern.

Warum ist das wichtig?

Die Stadt Offenbach am Main ist von den Auswirkungen der von den Menschen verursachten Klimakrise betroffen. Das hier beschriebene Förderprogramm nimmt insbesondere auf zwei negative Entwicklungen Bezug:

Die Anzahl an heißen Tagen (Höchsttemperatur von mindestens 30 Grad Celsius) und Tropennächten (Temperatur fällt nicht unter 20 Grad Celsius) nimmt zu, insbesondere in den dicht bebauten Gebieten. Höhere Maximaltemperaturen werden erreicht und Hitzeperioden dauern länger an. Dies führt zu deutlichen gesundheitlichen Gefahren für Menschen, Tiere und Vegetation. Für Menschen bedeutet dies unter anderem die Einschränkung von Körperfunktionen und es erhöht sich die Gefahr für Hitzeschläge und eines vorzeitigen Todes.

Die Klimakrise begünstigt zudem ein verändertes Wasserdargebot. Insbesondere im Sommer wird es seltener regnen und es treten häufiger Dürren auf. Stattdessen werden Starkregenniederschläge wahrscheinlicher, bei denen innerhalb kurzer Zeit viel Niederschlag herabregnet. Die Kanalisation kann diese Regenmengen in dieser Zeit nicht aufnehmen. Es besteht daher die Gefahr, dass Menschen gefährdet und Sachgüter beschädigt werden.

In einer wachsenden Stadt und in dicht bebauten Gebieten sind die Auswirkungen besonders deutlich. Das liegt insbesondere an dem hohen Grad an Versiegelung durch Gebäude und Verkehrsflächen. Durch sie entstehen Hitzeinseln in der Stadt, kann Wasser nicht natürlich versickern und Lebensraum für Flora und Fauna geht verloren.

Als Maßnahme der Klimaanpassung ist es daher erforderlich, die gegensätzlichen Extrema – Dürre und Starkregen – abzumildern, indem Wasser vor Ort zurückgehalten und für Trockenzeiten gespeichert wird, Verdunstungskühlung genutzt wird, und hohe Direktabflüsse reduziert werden.

Förderziele

Im Speziellen verfolgt das Förderprogramm die folgenden Förderziele:

  • Reduzierung der Hitzeentwicklung in Innenräumen durch begrünte Dächer und Fassaden und dadurch Senkung von Gesundheitsrisiken.
  • Reduzierung der Hitzeentwicklung und Erhöhung der Verdunstungskühlung außerhalb von Gebäuden durch entsiegelte Flächen und durch begrünte Dächer und Fassaden und dadurch Senkung von Gesundheitsrisiken.
  • Schutz von Dächern und Fassaden vor äußeren Klimaeinwirkungen durch Begrünungen. Dies trägt zur Langlebigkeit bei und schafft eine zusätzliche Dämmung, wodurch auch Heiz- und Kühlkosten für die Innenräume sinken.
  • Regenwasserrückhalt durch begrünte Dächer und dadurch Entlastung des Kanals.
  • Regenwasserrückhalt und –speicherung in Zisternen, sodass das gespeicherte Wasser zum Beispiel zur Bewässerung von Pflanzen genutzt wird.
  • Ermöglichung von natürlicher Versickerung und dadurch Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen und Speisung des Grundwassers.
  • Schaffung von Lebensraum für Flora und Fauna.
  • Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten.

Was wird gefördert und welche Förderhöhen gibt es?

Bitte beachten Sie, dass die maximale Fördersumme pro Grundstück (Summe aller beantragten Förderschwerpunkte) auf 10.000 begrenzt ist.

Wer ist antrags-/förderberechtigt?

Antrags- und förderberechtigt sind im Folgenden:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von privaten und gewerblichen Gebäude- und Grundstücksflächen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften mit schriftlichen Einverständniserklärungen aller Eigentümerinnen und Eigentümer (der Beschluss ist dem Antrag beizufügen)
  • Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sowie Mietergemeinschaften mit dem schriftlichen Einverständnis der Eigentümerinnen und Eigentümer

Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, religiöse Gemeinden, eingetragene Vereine und Genossenschaften sind ebenso antrags- und förderberechtigt, wenn sie zu den obigen Gruppen gehören.

Nicht förder- und antragsberechtigt sind öffentliche Eigentümerinnen und Eigentümer und deren Tochtergesellschaften.

Förderverfahren

Das Förderverfahren gliedert sich in drei Abschnitte, die im Nachfolgenden kurz beschrieben werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie PDF-Datei 564,97 kB

Eine Checkliste PDF-Datei 436,75 kB hilft Ihnen, den Überblick über notwendige Schritte pro Abschnitt zu behalten.

Antragsdokumente

Beratungsangebote und weiterführende Informationen



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise