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Stadt Offenbach

Schienenlärm

Schienen vor Lärmschutzwand

Schienenlärm setzt sich zusammen aus Antriebsgeräuschen, den Rollgeräuschen und den aerodynamischen Geräuschen. Welcher Geräuschtyp den größten Beitrag zum Gesamtgeräusch beiträgt, ist abhängig von der Zuggeschwindigkeit. Im Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Schienenverkehr wurden die Auswirkungen von Schienenverkehr untersucht.

Laut Lärmaktionsplan sind in der Stadt Offenbach Nachts rund 1.900 Personen mit einem Lärmpegel von über 55 dB(A) und Tags rund 4.000 Personen mit einem Lärmpegel über 65 dB(A) betroffen. Unverändert fortbestehende Schienenwege wie z.B. der schon seit knapp 100 Jahren be- stehende Bahndamm in Offenbach, unterliegen nicht der Verkehrslärmschutzverordnung, d.h. hier besteht keine gesetzliche Verpflichtung der Deutschen Bahn AG zur Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen. Diese entsteht nur, wenn bauliche Veränderungen an Schienenwegen verursacht werden.

Ziele und Maßnahmen

Erklärtes Ziel der Stadt Offenbach ist die Reduktion des Schienenlärms zum Schutz der Bevölkerung. Im Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Schienenverkehr wurden seitens der Stadt Offenbach am Main daher Lärmschutzmaß- nahmen von der Deutschen Bahn AG gefordert.

Die Deutsche Bahn AG wird vom Bund regelmäßig mit Finanzmitteln ausgestattet, um im Rahmen des Programms „Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ sogenannte freiwillige Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen.

Die Stadt Offenbach hat ihr Interesse an der Aufnahme in das Programm bekundet. Derzeit befindet sich die Stadtverwaltung im Abstimmungsprozess mit der Deutschen Bahn AG zur Durchführung des Programmes und leistet fachliche Unterstützung.

Die Lärmsanierung wird mit einem Planfeststellungsverfahren durch das Eisenbahn-Bundesamt angestoßen. In diesem Rahmen plant die Deutsche Bahn AG u.a. auch eine Bürgerbeteiligung, in welchem sich die Bürger einbringen können. Die Lärmsanierung soll aus Maßnahmen zum

● aktiven Lärmschutz in Form von Lärmschutzwänden sowie
● passiven Lärmschutz in Form einer 75 %igen Kostenübernahme für private Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden, die nicht durch aktive Maßnahmen erreicht werden, bestehen. (Baujahr der Gebäude vor 01.04.1974)



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

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