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Stadt Offenbach

Schwammstadt Offenbach: Neue Satzung regelt den Umgang mit Regenwasser und Schnee / Regelung in der Hessischen Bauordnung weggefallen

18.05.2022

Offenbach am Main hat sich auf den Weg gemacht, „Schwammstadt“ zu werden.  Das bedeutet, dass Regenwasser vor Ort gespeichert werden muss und nicht einfach in die Kanalisation gespült werden darf. Wasser ist für alle Kommunen ein wertvolles Gut. Schon jetzt sind hunderte Stadtbäume, unsere Parkanlagen und die Grün- und Erholungsflächen von Austrocknung betroffen, weil Grundwasser nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht.  Zugleich steigt die Anzahl von Hochwasserereignissen an. Auch für das lokale Klima in der Stadt ist es zentral, wie viel Wasser versickert wird und zur Verdunstung vor Ort zu Verfügung steht. Die Stadtverordneten entscheiden am Donnerstag über die Einführung einer Satzung für Niederschlagswasser.

„Wir gehen mit dieser Satzung einen weiteren Schritt hin zur Schwammstadt. Regenwasser ist uns nicht nur nützlich und wichtig, sondern wir entlasten auch die Kanalisation und schützen unsere Stadt bei Starkregenereignissen vor Hochwasser, beziehungsweise mindern die Folgen ab. Damit verbessern wir auch die Situation für unsere Bäume und Grünflächen. Außerdem kühlt das Wasser, das vor Ort versickert wird, unsere Umgebung. Es verdunstet und verbessert unser Kleinklima an heißen Tagen. Die Entlastung unserer Stadt an heißen Tagen ist für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Babys, Kinder und ältere Menschen lebenswichtig“, erläutert Bürgermeisterin und Klimadezernentin Sabine Groß.

Die Klimafunktionskarten für die Stadt Offenbach bilden ab, dass die Überhitzung unserer Stadt seit Jahren zunimmt. Unser Grundwasserspiegel sinkt, weil die Niederschläge fehlen, die Grünstrukturen sterben ab.

„Die Satzung ersetzt und ergänzt ein wichtiges Vollzugsinstrument, welches in der hessischen Bauordnung 2018 weggefallen ist. Damit hatten wir keine Handhabe zur Prüfung des Umgangs mit dem Niederschlagswasser innerhalb der Verfahren nach Bauordnung – zugleich haben wir aber Aufgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Hessischen Wassergesetz zur Sicherung des nachhaltigen Umgangs mit Niederschlägen. Als Teil der Klimastrategie der Stadt ist es uns zudem auch selbst ein wichtiges Anliegen“, ergänzt Umweltamtsleiterin Heike Hollerbach.

Satzung definiert dezentrale Bewirtschaftung

Die Satzung definiert auf rund sechs Seiten die dezentrale Bewirtschaftung des Niederschlagswassers nach gesetzlichen und technischen Vorgaben. Mit der Satzung werden bestehende Gewässer besser für die Zukunft geschützt. Unbelastete Niederschläge dienen der Neubildung von Grundwasser und sollen in den Flächen gehalten werden, statt in die Kläranlage zu fließen.

Geregelt werden dafür Niederschläge auf Dächern und begrünten Tiefgaragen mit abflusswirksamen Flächen ab 30 Quadratmeter. Bestandsschutz gilt für alle Gebäude, die bereits vor dem Beschluss der Satzung bestanden haben. Erst bei Neubau, Erweiterung und Aufstockung sind dann die Regelungen der Satzung bindend. Soweit bestehende Bebauungspläne von dieser Niederschlagswassersatzung vorsehen, haben diese Vorrang gegenüber der Satzung.

Belastete und verunreinigungsanfällige Abflüsse von Balkonen, Terrassen, Hof- und Verkehrsflächen werden in einem gesonderten Verfahren nach Bundes- und Landesregelungen behandelt.

Wichtig für Eigentümerinnen und Eigentümer: Niederschlagswasser ist grundsätzlich auf dem Grundstück zu bewirtschaften. Entweder durch eigene Verwertung oder Versickerung und Verdunstung. Das geht mit Regenfässern, Zisternen, oder durch Versickerung in unterschiedlichen technischen Ausführungen wie beispielsweise Rigolen oder Mulden. Niederschlagswasser kann zum Beispiel für die Toilettenspülung, Kühlung, Wasch- und Reinigungsanlagen oder zur Bewässerung von Grünanlagen genutzt werden. Wo das möglich ist, kann auch sauberes Niederschlagswasser in bestehende Bäche geleitet werden. Eine weitere Möglichkeit sind begrünte Dächer mit zusätzlichen Schichten, die temporär Wasser speichern und später nach und nach wieder an die Pflanzen und die Luft abgeben.

Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine gemeinsame Wasserbewirtschaftung mehrerer Grundstücke möglich. Die Überprüfung der Bewirtschaftung des Niederschlagswassers obliegt der Unteren Wasserbehörde beim Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz der Stadt Offenbach.

Bei Fragen auch zu den weiteren Regeln in Trinkwasserschutzgebieten können sich Bürgerinnen und Bürger gerne per E-Mail an die Mitarbeitenden der Unteren Wasserbehörde wenden umweltamtoffenbachde.



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