Vogelbrutzeit und Vogelschutz
Während der Vogelbrutzeit ist es wichtig, dass die Vögel in Ruhe ihren Nestbau- und Brutgeschäften nachgehen können. Bei der Jungenaufzucht kann es durch Störungen im Umfeld des Nestes durch Lärm oder Aktivitäten dazu kommen, dass das Gelege oder gar die Nestlinge zu Schaden kommen oder ganz aufgegeben werden.
Die Vogelbrutzeit besteht vom 1. März bis 30. September (im bebauten Stadtgebiet bis 31. Juli)
Strauch- oder Baumschnittarbeiten müssen darum außerhalb dieser Zeit erfolgen und sind nach dem Naturschutzgesetz nur bis zum 29. Februar eines jeden Jahres erlaubt. Ab dem 1. März bis zum 30. September sollten Garten- und Hausbesitzer ganz darauf verzichten. Zulässig sind dann nur schonende Pflegeschnitte sowie absolut unvermeidbare Maßnahmen zur Beseitigung von Sicht- und Verkehrshindernissen an Straßen und Wegen.
Im bebauten Stadtgebiet von Offenbach gelten außerdem die Regelungen der Satzung zum Schutz der Grünbestände. Diese besagen, dass geschützte Laub- und Nadelbäume (mit Stammumfang von 60 cm bzw. 120 cm in einem Meter Höhe) sowie Laubgebüsche und Hecken (ab einer Fläche von 30 m²) nur mit Genehmigung gefällt werden dürfen. Für diese Gehölze gilt ausnahmsweise eine kürzere Vogelbrutzeit, so dass bereits ab 1. August wieder gefällt werden kann.
Wer die Vögel bei ihrer Familienplanung unterstützen möchte, sollte im Februar, spätestens im März Nistkästen für die beginnende Brutsaison aufhängen. Um den Tieren genügend Nahrung z. B. Beeren oder Insekten zu bieten, ist es wichtig, dass der Garten vogel- und insektenfreundlich gestaltet ist. Heimische Sträucher und Obstbäume, Kletterpflanzen wie Efeu und Wilder Wein, Wildkräuter und Küchenkräuter, und viele ein- und mehrjährige Stauden sind dafür bestens geeignet.
Bei Fragen zu Nistkästen und vogelfreundlicher Gestaltung des Gartens steht das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz beratend zur Seite.
Amt für Umwelt und Klima
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
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