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Stadt Offenbach

Gartenabfälle gehören nicht in die Natur

Gartenabfälle dürfen nicht im Wald oder der freien Landschaft entsorgt werden. Fremdes Abfallmaterial wirkt sich negativ auf den natürlichen Nährstoffkreislauf aus und ist deshalb zu kompostieren oder ordnungsgemäß bei der Abfallsammelstelle zu entsorgen.

Für die meisten Gartenbesitzer ist es selbstverständlich, Gartenabfälle zu kompostieren und im eigenen Garten als organischen Dünger wieder zu verwenden. Aus Laub, Rasenschnitt und anderen Pflanzenteilen entsteht ohne großen Aufwand und unter kostenloser Mitwirkung spezialisierter Bodenorganismen ein wertvoller Bodendünger. Der Einkauf von Torfmull und Rindenmulch wird dadurch überflüssig. 

Igel, Spitzmäuse und Kröten finden im Komposthaufen einen behaglichen Unterschlupf und bedanken sich dafür, indem sie eifrig Gartenschädlinge vertilgen. 

Manche Gärtner verzichten jedoch noch immer auf diese umweltfreundliche Methode der Resteverwertung und stehen dann vor der Frage der Entsorgung.

Wohin mit dem grünen Abfall? Zurück in die Natur? Nein!

Wer denkt, Gartenabfälle in den Wald oder in die freie Landschaft zu verbringen, tue der Natur damit etwas Gutes, liegt falsch! 

Denn: Unsere Landschaft und der Wald befinden sich in einem weitgehend ausgewogenen Nährstoffkreislauf. Laub, verrottendes Totholz und Nährstoffeinträge zusammen mit Regen und Schnee sind völlig ausreichend, den Bedarf zu decken. Fremdes Abfallmaterial erfordert zum Abbau zusätzlichen Sauerstoff. Dieser fehlt dann den Bodenorganismen, aber auch den Bäumen und Sträuchern. 

Durch die Entsorgung von Gartenabfällen in der freien Landschaft geht die natürliche Vielfalt an Pflanzenarten und Tieren verloren.

Das höhere Angebot an Nährstoffen führt auch zu Veränderungen im Artenspektrum: Die einheimischen Wildpflanzen werden durch nährstoffliebende Zier- und Gartenpflanzen verdrängt. Ebenso gefördert werden Pflanzen wie Brennnessel und Brombeere. Viele angepasste Tierarten verlieren so ihre natürliche Lebensgrundlage. 

In Wiesen, an Wegrändern und an Bach- und Grabenböschungen verhält es sich genauso. Unter den dicken Schichten der Grünabfälle gärt und fault es, die Vegetation erstickt. Es bilden sich nährstoffreiche Sickerwässer, die das Erdreich und das Grundwasser bzw. Oberflächengewässer schädigen. 

Sie sollten Ihre Gartenabfälle deshalb am besten selbst kompostieren und wenn Sie hierzu keine Möglichkeit haben, müssen Sie Ihre Gartenabfälle ordnungsgemäß bei der Abfallsammelstelle des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO) entsorgen. Die Abgabe erfolgt in haushaltsüblichen Mengen (Kofferraumladung) kostenlos beim ESO Wertstoffhof (Öffnet in einem neuen Tab), Dieselstraße 37, 63071 Offenbach. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:30 Uhr - 17:00 Uhr, Samstag bis 14:00 Uhr. Bitte denken Sie an Ihren Personalausweis.

Darüber hinaus haben Kleingärtner seit dem 01.01.2020 die Möglichkeit, sich mit ihrem Garten an die kommunale Abfallsammlung anzuschließen. Für Rest- und Bioabfall können Sie beim ESO Tonnen für Ihren Garten bestellen und Ihre Abfälle bequem im eigenen Garten sammeln und durch die ESO abholen lassen. Informationen erhalten Sie per Mail an abfallberatungeso-ofde oder unter Telefon 069 /84 0004 – 549.

Die illegale Entsorgung von Gartenabfällen in der Natur wird mit bis zu 2.500 Euro geahndet

Gartenabfälle illegal in der Natur zu entsorgen ist verboten und wird vom Ordnungsamt in der Regel mit bis zu 2.500 Euro geahndet. Das Verbrennen von Grünabfällen ist nur unter strengen Auflagen, insbesondere hinsichtlich der Abstände zu Gebäuden, Wegen und Grünbeständen, und mit ausgestellter Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Ordnungsamt erlaubt. Verstöße ahndet das Regierungspräsidium im Rahmen von Bußgeldverfahren.

Bei Hinweisen auf illegale Ablagerungen und deren Verursacher sowie für weitere Informationen zum Verbrennen von Grünabfällen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt unter der Rufnummer 069 / 8065- 4747 oder per E-Mail an abfall-innendienstoffenbachde.

Für weitere Fragen steht Ihnen gerne das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

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