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Stadt Offenbach

Grundwassernutzungsverbot im Bereich des Innovationscampus Offenbach

Das Gelände der ehemaligen Farbwerke wurde mehr als 150 Jahre lang zur Produktion von synthetischen Farben und anderen Chemieprodukten genutzt. Aufgrund dieser langjährigen industriellen Nutzung liegen mehrere, teils flächendeckende Bodenkontaminationen vor und das Grundwasser ist durch organische und anorganische Schadstoffe belastet. Für das betroffene Gebiet wurde deshalb ein Grundwassernutzungsverbot verfügt. Die Allgemeinverfügung wurde öffentlich bekannt gemacht in der Offenbach-Post vom 31.01.2023.

Eingrenzung des Gebietes

Geltungsbereich des Grundwassernutzungsverbotes

Das Grundwassernutzungsverbot gilt auf allen Liegenschaften und Straßenzügen in dem

  • nach Westen durch die Arthur-Zitscher-Straße,
  • nach Süden durch die Mühlheimer Straße,
  • nach Osten durch die Kettelerstraße, und
  • nach Norden durch die Mainstraße und Offenbacher Straße, sowie durch die Verbindung zwischen Offenbacher Straße und Kettelerstraße am südlichen Rand der Gemarkung Bürgel (Flur 5, Flurstücksnummer 313/1)

abgegrenzten Gebiet.

Befristung

Das Grundwassernutzungsverbot gilt zeitlich unbefristet.

Verbote

Im festgelegten Geltungsbereich ist jede Grundwasserförderung und -nutzung untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Entnehmen, das Zutagefördern, das Zutageleiten und das Ableiten von Grundwasser sowie das Aufstauen, das Absenken und das Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierzu bestimmt oder hierfür geeignet sind und das Errichten von Bohrungen, Brunnen und das Einbringen von Erdwärmesonden.

Ausnahmen

Hiervon ausgenommen sind Grundwasserförderungen, die durch die Untere Wasserbehörde nach der Bekanntmachung genehmigt worden sind, sowie alle Entnahmen, die im Zusammenhang mit einem bodenschutzrechtlichen Verfahren des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, Dez. IV / F 41.1 stehen. Diese Grundwasserentnahmen wurden mit dem Sanierungsbescheid vom 27.05.1997 sowie den zugehörigen Ergänzungs- und Änderungsbescheiden genehmigt.

Es kann beim Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, 63061 Offenbach am Main, eine Ausnahme von diesem Verbot beantragt werden, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Ausnahme erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbeabsichtigten Härte führt und das Gemeinwohl sowie die Belange des Gewässerschutzes der Ausnahme nicht entgegenstehen. Die Ausnahme kann mit Nebenbestimmungen versehen werden.

Begründung zum Grundwassernutzungsverbot

Luftbild der Hoechst AG 1967

Das im Offenbacher Osten zwischen Mühlheimer Straße und Main liegende Gelände der ehemaligen Farbwerke (zeitweise als Oehler-, Hoechst-, Allessa- oder Clariant-Werksgelände bezeichnet) wurde mehr als 150 Jahre lang zur Produktion von synthetischen Farben und anderen Chemieprodukten genutzt.

Aufgrund dieser langjährigen industriellen Nutzung liegen mehrere, teils flächendeckende Bodenkontaminationen vor. Untersuchungen belegen, dass das Grundwasser durch organische (u.a. Chlorbenzol, BTEX, Naphthalin, ß-Naphthol) und anorganische Schadstoffe (u.a. Arsen) belastet ist.

Es muss damit gerechnet werden, dass es bei einer Grundwasserförderung in Bereichen mit geringerer Belastung zu einer Verlagerung von Grundwasserverunreinigungen kommt. Zur Abwehr von Gefahren für alle potentiellen Nutzerinnen und Nutzer des Grundwassers im Geltungsbereich wird daher ein Grundwassernutzungsverbot angeordnet.



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise