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Stadt Offenbach

Information der Stadt Offenbach nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz

30.04.2021 – Im Bereich der Rosenhöhe befindet sich die Pechhütte, eine von der Stadt Offenbach bis Anfang der 1950er Jahre betriebene, danach verfüllte und zur Wohnbebauung freigegebene Hausmülldeponie. Vom ehemaligen Deponiebereich betroffen sind insgesamt 154 Liegenschaften. Potentielle Käuferinnen und Käufer werden um Achtsamkeit gebeten.

Aufgrund Anfang der 90er Jahre festgestellter, erhöhter Schadstoffgehalte im Oberboden (insbesondere Blei und Cadmium) wurden bei einem Teil der Liegenschaften Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Die Sanierung erfolgte durch Bodenaustausch im Bereich der oberen 50 cm. Die Vermischung des sauberen Oberbodens mit dem darunterliegenden Boden wird durch ein Geovlies unterbunden.

45 Liegenschaften wurden 1997/1998 im Auftrag der Stadt Offenbach, zwei im gleichen Zeitraum von privat saniert.  Nach einer Neubewertung 2018 beauftragte die Stadt Offenbach 2020/2021 die Sanierung drei weiterer Grundstücke nach den Vorgaben der Bundesbodenschutzverordnung. Damit sind die letzten Sanierungsmaßnahmen auf der bewohnten Altablagerung Pechhütte erfolgreich abgeschlossen.

Ein Kontingent der verbleibenden Grundstücke wurde 1997/ 1998, ein weiteres Kontingent 2018 nach der gutachterlichen Neubewertung von der zuständigen oberen Bodenschutzbehörde, dem Regierungs-präsidium Darmstadt, als nicht sanierungsbedürftig eingestuft. Ein Oberbodenaustausch ist hier nicht erforderlich.

Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat jedoch in Abstimmung mit der zuständigen oberen Bodenschutzbehörde beim RP Darmstadt für alle Grundstücke vorsorglich spezifische Handlungs-empfehlungen und - wenn notwendig - Nutzungsempfehlungen ausgesprochen.

Das Spektrum der Nutzungsempfehlungen ist abgestimmt auf die jeweilige Grundstückssituation und berücksichtig alle denkbaren Szenarien der Nutzung (den Aufenthalt auf dem Grundstück im Freien mit Aktivitäten wie Gartenarbeit, Spielen, Krabbeln und Buddeln von Kindern, den Anbau von Obst und Gemüse zum Eigenverzehr, das Betreiben eines Gartenbrunnens). 

Für Kinder als sensible Nutzergruppe wird z. B. empfohlen, den direkten Bodenkontakt zu potentiell belastetem Bodenmaterial zu vermeiden, darauf zu achten, dass sie keinen Boden in den Mund nehmen oder verschlucken sollen bzw. nicht auf unbewachsenen Flächen oder leicht zugänglichen Beeten und Gebüsch spielen oder krabbeln.

Von der Bewässerung der Nutzpflanzen mit Wasser aus einem vorhandenen Gartenbrunnen wird ebenfalls abgeraten. Der Bau eines neuen Brunnens muss bei der Unteren Wasserbehörde im Übrigen angezeigt werden.

Soweit aufgrund der Schadstoffbelastung erforderlich, werden Empfehlungen zur Hygiene nach erfolgter Gartenarbeit gegeben (wie z. B. Händewaschen, Schuhe vor Betreten des Hauses ausziehen oder Schuhe reinigen) und es erfolgen Hinweise bezüglich des Anbaus von Nutzpflanzen und der Behandlung nach Ernte. Unter Umständen wird auch die Beschränkung auf ein ausgewähltes Pflanzensortiment empfohlen. 

Die Handlungsempfehlungen beziehen sich auf zukünftige Bauvorhaben, den dabei eventuell anfallenden Bodenaushub und die hierzu erforderlichen Begleitmaßnahmen.

Bei Beachtung der Handlungs-und Nutzungsempfehlungen ist auf allen Grundstücken im Deponiebereich gesundes Wohnen und Arbeiten dauerhaft sichergestellt.

Potentielle Käufer / Interessenten können sich über die spezifische Grundstückssituation bei den jeweiligen Grundstückseigentümern bzw. auch beim Regierungspräsidium Darmstadt nach Vorlage eines Nachweises über ihr berechtigtes Interesse informieren. Die Grundstückseigentümer sind zur Weitergabe der Informationen vor Abschluss eines Kaufvertrags gesetzlich verpflichtet.

Historischer Hintergrund

Zur Historie der Altlasten in Hessen ein Abriss von Daten und Fakten aus dem Heft „Altlasten“ (1988 herausgegeben vom Hessischen Umweltministerium):

Insbesondere in den 50er und 60er Jahren ging der wirtschaftliche Aufschwung oft auf Kosten der Natur: Abwasser, Abluft und Abfälle wurden, im Vertrauen auf die Selbstreinigungskraft der Natur, sorglos in die Umwelt abgegeben. Die meisten kommunalen Müllplätze waren zu dieser Zeit ungesichert. Eine kontrollierte und umweltverträgliche Abfallentsorgung wurde erst durch die Abfallgesetze in die Wege geleitet.

Das erste Hessische Abfallgesetz trat am 21. 10. 1971, das erste Abfallbeseitigungsgesetz des Bundes am 11. 06.1972 in Kraft. Viele unkontrollierte Müllkippen wurden aufgrund der neuen Gesetzeslage durch zentrale, genehmigte Abfalldeponien ersetzt. So wurden in Hessen zwischen 1971 und 1974 insgesamt 2647 gemeindeeigene Müllplätze geschlossen und rekultiviert. Die eingelagerten Abfälle blieben jedoch meist am Ort und wurden nur in Ausnahmefällen überwacht. Ab 1979 begann man in Hessen diese Müllplätze (der Fachbegriff dafür ist Altablagerungen) systematisch zu erfassen. Bis zum 08. Juli 1988 waren allein in Hessen 4.933 Altablagerungen im Altablagerungskataster der zuständigen Landesbehörde, damals die Hessische Landesanstalt für Umwelt (heute das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) verzeichnet. Parallel dazu musste man, um das von den Altablagerungen für Luft, Boden, Wasser und menschliche Gesundheit ausgehende Gefahrenpotential und die Dringlichkeit von Sanierungsmaßnahmen abschätzen zu können, die Art der abgelagerten Stoffe ermitteln. Ein Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes im Jahr 1986 befasste sich dazu mit den potentiellen Verunreinigungen im Rahmen von Produktionsprozessen. Aus dem Ergebnis schloss man, dass die gleichen Schadstoffgruppen (u.a. Schwermetalle, Arsen, Cyanide, chlorierte Verbindungen und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) als Abfälle auch bei Altablagerungen auftreten konnten. Bereits bestehende Stofflisten wie die z. B. die Kloke-Liste, die Hollandliste oder Englische Liste, die u.a. Referenzwerte von den Schwermetallen Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink für die Hintergrundbelastung in Böden bzw. Konzentrationsangaben für schwach oder stark kontaminierte Böden enthielten, waren jedoch sehr unterschiedlich und daher für eine einheitliche Bewertung der Gefahrenpotentiale ungeeignet. Das Institut für wassergefährdende Stoffe in Berlin wurde deshalb beauftragt für das Land Hessen ein nachvollziehbares, wissenschaftlich begründetes Bewertungsmodell zur Gefahrenabschätzung und Bewertung von Altablagerungen und Altstandorten zu erarbeiten. Dieses Modell lag Ende 1988 vor.

Auf Bundesebene kam es initiiert durch die 37. Umweltministerkonferenz dann im November 1991 zur Gründung der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Boden (der LABO). Deren ständiger Altlastenausschuss wurde mit der Bearbeitung der Altlasten beauftragt. Ein wesentliches Ergebnis war 1997 der Erlass des Bundesbodenschutzgesetzes bzw. 1999 der Bundesbodenschutzverordnung mit bundeseinheitlichen Prüfwerten für ausgewählte, häufig auftretende Schadstoffe.

Am Beispiel Pechhütte kann man sehen, wie sich die Entwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich Altlasten in den 80-er und 90er Jahren in Offenbach auswirkten und welche Pionierarbeit die zuständigen Behörden und betroffenen Ämter leisteten. Bereits 1989 wurden im Auftrag des städtischen Umweltamtes auf der Altablagerung Pechhütte historische und umwelttechnische Erkundungen durchgeführt. Die Untersuchungen wurden 1995 mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass der Oberboden im Deponiebereich insbesondere hohe Bleigehalte aufwies. Vom Regierungspräsidium Darmstadt wurde daher zur Unterbindung der Beeinträchtigung der Allgemeinheit in 45 Fällen ein förmliches Altlastenverfahren eröffnet. Das Sanierungskonzept für die betroffenen Grundstücke, welches den bereits erwähnten Oberbodenaustausch vorsah, wurde am 18.04.1996 fertiggestellt. Die Zustimmung zum Sanierungsplan und der notwendigen Ergänzungen (Variantenprüfung zur Grabesperre) erteilte das RP Darmstadt am 21.04.1997. Die Sanierungsarbeiten begannen im Herbst 1997 und waren im Frühjahr 1998 abgeschlossen.



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

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