Hinweise zum Magnetangeln (Magnetfischen) im Main
Das Magnetfischen ist im gesamten hessischen Bereich des Mains grundsätzlich nicht zulässig.
Das Magnetfischen stellt, wegen des Einbringens von Gegenständen in das Gewässer- und je nach dem Umfang auch aus anderen Gründen, siehe § 9 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz -eine Gewässerbenutzung dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.
In Hessen sind die Regierungspräsidien als obere Wasserbehörden, hier die Abteilung Umwelt Frankfurt für das Gebiet der Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main sowie den Wetteraukreis und den Main-Kinzig-Kreis zuständig, hier:
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Frankfurt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main
Im Untermain (also im gesamten hessischen Bereich des Mains) ist Magnetangeln aus Sicherheitsgründen (wegen Bombenresten u.a. Kampfstoffen) grundsätzlich nicht zulässig. Dies gilt auch für das Hafenbecken in Offenbach am Main.
Grund hierfür sind unkalkulierbare erhebliche Gefahren für Leib und Leben, da prinzipiell in allen Gewässern alte Kampfmittel vorhanden sein können.
Energetisches Quartiers-Konzept
Für das "Senefelder Quartier - südliche Innenstadt" läuft aktuell eine Umfrage zum Thema "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel".
Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz)
Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung