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Stadt Offenbach

Hinweise zum Magnetangeln (Magnetfischen) im Main

Das Magnetfischen ist im gesamten hessischen Bereich des Mains grundsätzlich nicht zulässig.

Das Magnetfischen stellt, wegen des Einbringens von Gegenständen in das Gewässer- und je nach dem Umfang auch aus anderen Gründen, siehe § 9 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz -eine Gewässerbenutzung dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

In Hessen sind die Regierungspräsidien als obere Wasserbehörden, hier die Abteilung Umwelt Frankfurt für das Gebiet der Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main sowie den Wetteraukreis und den Main-Kinzig-Kreis zuständig, hier:


Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Umwelt Frankfurt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main

Im Untermain (also im gesamten hessischen Bereich des Mains) ist Magnetangeln aus Sicherheitsgründen (wegen Bombenresten u.a. Kampfstoffen) grundsätzlich nicht zulässig. Dies gilt auch für das Hafenbecken in Offenbach am Main.

Grund hierfür sind unkalkulierbare erhebliche Gefahren für Leib und Leben, da prinzipiell in allen Gewässern alte Kampfmittel vorhanden sein können.



Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise