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Stadt Offenbach

Radfahren in der Frankfurter Straße: Magistrat stimmt Schutzstreifen zu

26.01.2024

Mit einem Schutzstreifen für Radfahrende möchte die Stadt Offenbach die Sicherheit auf der viel befahrenen Frankfurter Straße zwischen Ludwigstraße und Dreieichring / August-Bebel-Ring erhöhen. Damit wird eine weitere Lücke im Offenbacher Radverkehrsnetz geschlossen. In den vergangenen Wochen wurde das geplante Vorhaben in den fachlichen Gremien – dem Begleitgremium für den Offenbacher Radverkehr und der Verkehrskommission – beraten. Am vergangenen Mittwoch hat der Magistrat dem Vorhaben zugestimmt. Am Donnerstag, 1. Februar, entscheiden die Stadtverordneten über die Umsetzung, die voraussichtlich im Spätsommer dieses Jahres erfolgen soll. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden an diesem Wochenende über Flyer informiert.

Über den geplanten Schutzstreifen für Radfahrende in der Frankfurter Straße berichtete die Stadt Offenbach im Dezember 2023 ausführlich. In darauffolgenden weiteren Gesprächen zwischen der Stadt Offenbach und den anliegenden Unternehmen und Einrichtungen in der Frankfurter Straße wurden die voraussichtlich 64 wegfallenden kostenlosen Stellplätze und die geplante Kompromisslösung, Parkplätze in den Querstraßen für Mitarbeitende und Kundenverkehr freizugeben nochmals thematisiert und angepasst: „Um die Belange der in der Frankfurter Straße tätigen Mitarbeitenden, die täglich mit dem Auto zur Arbeit kommen, bestmöglich zu berücksichtigen und um möglichst vielen Menschen das Parken im öffentlichen Straßenraum weiter zu ermöglichen, werden wir die maximale Parkdauer von 9 auf 10 Stunden erhöhen. Mit diesem Zeitrahmen werden wir auch den flexibel arbeitenden Mitarbeitenden gerecht“, erläutert Bürgermeisterin und Mobilitätsdezernentin Sabine Groß. Das Parken wird dort gegen eine geringe Gebühr möglich sein.

Anwohnende, die einen Bewohnerparkausweis haben, können weiterhin ohne zusätzliche Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung dort parken. „Darüber hinaus werden wir, den Zeitrahmen zum Parken entsprechend der Arbeitszeiten der anliegenden Unternehmen und Einrichtungen anpassen. Teilweise nehmen die Mitarbeitenden schon vor 7 Uhr morgens ihre Arbeit auf. Das ist zum Beispiel in Arztpraxen der Fall. Entsprechend dieser Arbeitszeiten ist es sinnvoll, den Zeitrahmen des Gewerbeparkens von 6 Uhr morgens bis voraussichtlich 18 Uhr auszuweiten“, ergänzt Sabine Groß. Dieser Parkraum steht abends und die ganze Nacht wieder den Anwohnenden zur Verfügung und in den frühen Morgenstunden ist keine Konkurrenz von Anwohnenden und Mitarbeitenden die einen Parkplatz suchen zu erwarten.

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