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Stadt Offenbach

Bewohnerparken in Offenbach

Durch die Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkregelung wird die Parksituation in den innenstadtnahen Wohngebieten für die Bewohnerinnen und Bewohner verbessert. Das Ziel des Bewohnerparkens ist es, den knappen Parkraum in der Innenstadt unter den unterschiedlichen Nutzergruppen - Langzeitparker(innen), Bewohner(innen), Besucher(innen), Kurzzeitparker(innen) - angemessen zu verteilen. Dabei sollen gerade die Bewohner(innen) - insbesondere tagsüber und abends - bevorzugt freie Parkplätze finden können.

Einige Bereiche sind in den Bewohnerparkbezirken von der Bewohnerparkregelung ausgenommen. Diese nicht reglementierten Parkplätze stehen allen Verkehrsteilnehmer(inne)n zur Verfügung. Die Anordnung von Bewohnerparkbezirken ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner(innen) eines städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Die maximale Ausdehnung eines Bezirks darf 1.000 Meter nicht übersteigen. Bewohner(innen) im Sinne der Straßenverkehrsordnung sind diejenigen Personen, die in einem Bezirk tatsächlich wohnen, dort amtlich gemeldet sind und einen zugelassenen PKW besitzen. Jede(r) Bewohner(in) erhält den Parkausweis jeweils nur für ein Fahrzeug. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von einem Jahr und ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Der Parkausweis ist nur für das Fahrzeug mit dem auf dem Parkausweis angegebenen KFZ-Kennzeichen und nur bis zum dort genannten Datum gültig. Der Bewohnerparkausweis kostet 75,00 Euro. Das bevorrechtigte Parken für Bewohner(innen) bedeutet nicht, dass ein Rechtsanspruch auf einen freien Parkplatz in der Nähe der Wohnung bzw. in dem jeweiligen Bezirk besteht. Es wird nur ein Vorrecht gegenüber anderen Nutzergruppen eingeräumt.

Außerdem gilt der Parkausweis nur für den Bezirk, in dem die Bewohner(innen) ihren Wohnsitz haben. Sind in diesem Bezirk die Parkmöglichkeiten ausgeschöpft, muss das Auto anderweitig - auf legale Weise - abgestellt werden.

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