Berufsfeuerwehr
Laut dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) müssen in Städten über 100.000 Einwohner Berufsfeuerwehren vorhanden sein. Auch in Offenbach ist dies der Fall. Und so stellt die Berufsfeuerwehr rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr den Grundschutz der Stadt Offenbach am Main sicher.
Grundschutz bedeutet, dass ein bestimmtes Mindestmaß an Einsatzkräften vorgehalten wird, um durch Besetzung der entsprechenden Fahrzeuge die üblichen Schadensereignisse zu bekämpfen. Dazu wird immer eine Einsatzstärke von 22 Einsatzdienstbeamt*innen vorgehalten. Ergänzt werden diese durch die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren.
Aus den Wachgruppen sind immer mindestens zwei Mitarbeitende als Disponent*innen in der Leitfunkstelle der Stadt Offenbach tätig. Zudem sind immer zwei Führungskräfte als Einsatzleitdienst und als Direktionsdienst tätig, die ihren Dienst außerhalb ihres Tagesdiensts in Rufbereitschaft erfüllen und bei besonderen Lagen alarmiert werden.
Vollzogen wird der Einsatzdienst durch drei Wachgruppen in einem 24-Stunden-Dienst. Die im Dienst befindlichen Mitarbeitenden der Wachgruppen besetzen dann die verschiedenen Funktionen des Einsatzdienstes, damit je nach gemeldetem Einsatzstichwort die zunächst benötigten Einsatzfahrzeuge und Sonderfahrzeuge ausrücken können.