Arbeitsmedizinische und amtsärztliche Untersuchung
Zur Feststellung, ob aus arbeitsmedizinischer und amtsärztlicher Sicht alle notwendigen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sind Vorstellungen beim Arbeitsmedizinischen Dienst und dem Amtsarzt notwendig.
Erst nachdem von dort eine uneingeschränkte gesundheitliche Eignung festgestellt wurde, bestehen für eine Einstellung keine weiteren Bedenken.