Was ist eigentlich Kreativwirtschaft?
Bei der Verwendung des Begriffs der Kultur- und Kreativwirtschaft, stellt sich zunächst folgende Frage: Welcher Teil der Wirtschaft wird hier erfasst und was zeichnet diesen Wirtschaftszweig aus?
Im Juni 2008 wurde von der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder für Deutschland eine Begriffsdefinition für Kultur- und Kreativwirtschaft festgelegt, die wie folgt lautet: „Unter Kultur- und Kreativwirtschaft werden diejenigen Kultur- und Kreativunternehmen erfasst, welche überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen/kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen.“¹
Somit schließt diese Definition nicht nur den schöpferischen Akt ein, sondern stellt auch die erwerbswirtschaftliche Ausrichtung der Tätigkeit in den Vordergrund und berücksichtigt die Distribution (Vertrieb) der geschaffenen Güter und Werte.
Elf Teilmärkte oder Branchen werden nach der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder der Kultur- und Kreativwirtschaft zugerechnet.
Diese lauten:
- Musikwirtschaft,
- Buchmarkt,
- Kunstmarkt,
- Filmwirtschaft,
- Rundfunkwirtschaft,
- Markt für darstellende Künste,
- Designwirtschaft,
- Architekturwirtschaft,
- Pressemarkt und
- Werbemarkt.
Kreativwirtschaft in Offenbach
Für die Stadt Offenbach am Main wurde bereits im Jahr 2007 ein Gutachten zur Kreativwirtschaft erstellt, das eine eigene Definition zur Kreativwirtschaft in Offenbach enthält. Die Offenbacher Definition zur Kreativwirtschaft erfolgte somit vor der Festlegung der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder. Im Vergleich zur Definition der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder ist die Offenbacher Definition etwas enger gefasst und stellt den schöpferischen Akt der kreativen Tätigkeit in den Fokus.
Sie lautet: „Unter Offenbacher Kreativwirtschaft werden demnach Betriebe und Freiberufler zusammengefasst, die auf erwerbswirtschaftlicher Basis auf die künstlerische und kreative Produktion von Gütern und Dienstleistungen ausgerichtet sind. Die Betriebe/Freiberufler stehen am Anfang einer kreativen Wertschöpfungskette, der Umsatzschwerpunkt bezieht sich auf Tätigkeiten, die einen kreativen Akt beinhalten. Betriebe und Freiberufler, bei denen die Vermittlung und Verbreitung kreativer Güter und Dienstleistungen den Umsatzschwerpunkt bilden, werden in diese Definition explizit nicht einbezogen.“²
Die Branchen die in Offenbach unter Kreativwirtschaft subsumieren, finden sich ebenso in der Begriffsdefinition der Bundesländer wieder, so dass die Offenbacher Definition für den Standort weiterhin Bestand hat.
Unternehmen und Selbstständige der folgenden Branchen gehören zur Offenbacher Kreativwirtschaft:
- Design (inklusive Mode- und Graphikdesign)
- IT-Wirtschaft
- Unternehmensberatung / Werbung (inklusive Marketing)
- Architektur- und Ingenieurbüros
- Audiovisueller Bereich (Film, TV, Video, Rundfunk, Fotografie)
- Buch- und Pressemarkt
- Kunst & Kultur (bildende, darstellende und unterhaltende Künste)
- Forschung & Entwicklung
Die Förderung der Kreativwirtschaft in Offenbach erfolgt unter den Gesichtspunkten:
- Stärkung der Unternehmen der Kreativwirtschaft vor Ort
- Vernetzung der Unternehmen und Akteure untereinander
- Eröffnung von Kontaktforen zur Kooperationsanbahnung zwischen Unternehmen
- Erhöhung der Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft
- Unterstützung und Bestandssicherung der vorhandenen Unternehmen
- Stärkung durch Neuansiedlung von Unternehmen
Frau Ria Baumann
Abteilungsleiterin
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