Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Offenbach
1. Allgemeines
Diese AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
2. Anmeldung
Für Kurse der Volkshochschule Offenbach ist grundsätzlich eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit einem SEPA-Mandat zum Bankeinzug oder sofortiger Barzahlung möglich und verbindlich. Für Studienfahrten und –reisen gelten gesonderte Anmeldeverfahren. Diese entnehmen Sie bitte speziellen Informationsblättern.
Mit der Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs Offenbach anerkannt.
Als verbindliche Anmeldung gilt auch Ihre Unterschrift auf der Anmeldeliste für den Folgekurs im nächsten Semester. Mit einer verbindlichen Anmeldung entsteht die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte. Das Fernbleiben vom Kurs befreit nicht von der Zahlungspflicht.
Sie erhalten bei Vorliegen der Email-Adresse eine Anmeldebestätigung. Postalische Anmeldebestätigungen werden nicht verschickt.
Sollte eine Veranstaltung ausfallen, informieren wir Sie rechtzeitig.
3. Entgelte und Zahlung
Die vhs erhebt Entgelte. Die Pflicht zur Zahlung der Entgelte besteht mit der Anmeldung entsprechend dem ausgeschriebenen Betrag.
Bei Teilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren werden die Entgelte abgebucht.
Wir belasten Ihr Konto bei Kursen mit 10 und mehr Terminen innerhalb von 14 Tagen nach dem zweiten Kurstermin, bei allen anderen Kursen innerhalb von 14 Tagen nach Kursbeginn.
Wenn ein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Geldinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Bankspesen bei Nichteinlösung werden vom Teilnehmenden getragen.
Die Zahlung mit EC-Karte ist nur während der Öffnungszeiten im Servicebüro möglich.
Für das Ausstellen einer Rechnung erheben wir 5 EURO.
4. Entgeltermäßigung und -befreiung
Sofern ein ermäßigtes Entgelt ausgeschrieben ist, wird dieses nach Vorlage eines aktuellen amtlichen Nachweises mit der Anmeldung, spätestens jedoch zu Kursbeginn, gewährt. Eine Entgeltermäßigung wird für Leistungsempfänger*innen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II, SGB III Paragraf §16 oder SGB XII, für Auszubildende, Schüler*innen, Student*innen, Teilnehmenden in Freiwilligendiensten, Schwerbehinderte ab einem Grad von 50 (Paragraf §2 SGB IX) und Rentner*innen gewährt.
Allen Personen über 65 wird diese Ermäßigung grundsätzlich gewährt.
Für Sonderkosten, Studienfahrten und -reisen, Bildungsurlaube, Sonderveranstaltungen und Spezial- bzw. Intensivkurse entfällt die Ermäßigung.
Bei Vorlage der Ehrenamts-Card (E-Card) können Sie Vorträge kostenlos besuchen und zahlen die ermäßigten Entgelte.
Entgeltbefreiung kann für Leistungsempfänger*innen nach SGB II oder SGB XII gewährt werden, sofern die jeweilig zuständigen Sozialleistungsträger die Übernahme der Entgelte bewilligen. Formulare sind im Servicebüro der vhs erhältlich.
5. Rücktritt
5.1 Bei Kursen mit weniger als 10 Veranstaltungsterminen ist ein Rücktritt bis 10 Kalendertage vor Kursbeginn möglich. Dies gilt auch für Online-Kurse. Das Fernbleiben vom Kurs befreit nicht von der Zahlungspflicht.
5.2 Bei Kursen, die mindestens 10 Veranstaltungstermine haben, besteht in der Regel während des ersten Veranstaltungstermins Gelegenheit, Arbeitsweise, Leistungsniveau und Inhalt des Kurses kennen zu lernen. Sie können sich nach dem ersten Kurstermin ummelden oder – wenn kein Parallelkurs angeboten wird – auch abmelden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn eine schriftliche formlose Abmeldung oder Ummeldung vor dem 2. Kurstermin bei der vhs eingeht, andernfalls werden die Entgelte fällig (siehe Punkt 2).
5.3 Bei Bildungsurlauben ist ein Rücktritt bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich.
5.4 Bei Studienfahrten und -reisen gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen.
Bitte informieren Sie sich!
Hinweis:
Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung!
Kursabmeldungen bei Kursleitungen sind nicht möglich!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Volkshochschule: Telefon: 069 8065-3141 oder E-Mail: vhsoffenbachde
6. Kündigung durch die vhs
Die vhs kann den Veranstaltungsvertrag unter den Voraussetzungen des Paragrafen § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kündigen. Ein Kündigungsgrund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozenten, insbesondere Störung des Informations- beziehungsweise Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder querulatorisches Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber Dozenten, gegenüber Vertragspartnern oder Mitarbeitende der vhs,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit und weitere)
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die vhs die Teilnehmenden auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Höhere Gewalt
Unbeschadet der Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund verlängert sich für den Fall, dass die vhs an der Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwemmung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben, gehindert ist, die Frist für die Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.
„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das die vhs zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene vhs nachweist,
- dass dieses Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt,
- dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht
- vorhersehbar war,
- und dass die Auswirkungen des Hindernisses von der vhs nicht vernünftigerweise
- hätten vermieden oder überwunden werden können.
Die vhs informiert die Teilnehmenden wenigstens auf der Internetseite über den Eintritt "Höherer Gewalt" sowie über die Aussetzung der Leistungspflicht. Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme "Höherer Gewalt", benachrichtigt die vhs die Teilnehmenden wenigstens auf der Internetseite, ansonsten per E-Mail, SMS oder Telefon. Sollte die Wirkung Höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, haben die Teilnehmenden das Recht, den Veranstaltungsvertrag fristlos mit der Folge einer Vertragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.
8. Organisatorische Änderungen
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch bestimmte Dozent*innen durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin/eines Dozenten angekündigt wurde. Die Volkshochschule kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung von Dozent*innen) kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.
9. Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach Beendigung der Kurse ausgestellt. Für Kurse aus dem Programmbereich Beruf, PC und Multimedia werden Teilnahmebescheinigungen ohne Anforderung ausgestellt.
10. Haftung
Die Volkshochschule übernimmt gegenüber den Teilnehmenden und Besuchern aller Veranstaltungen keinerlei Haftung; auch nicht für Verluste, Unfälle oder Beschädigungen. Teilnehmende und Besucher, die im Rahmen der Veranstaltungen durch vorsätzliches, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten Einrichtungsgegenstände oder Geräte beschädigen, haften dafür persönlich.
11. Unterrichtsräume
11.1. Wir führen Veranstaltungen an verschiedenen Standorten durch. Es gilt jeweils die dort gültige Hausordnung. Das Rauchen (auch von E-Zigaretten) ist grundsätzlich in allen Unterrichtsräumen, Gängen und auf den Schulhöfen untersagt. Die Unterrichtsräume sind sauber und ordentlich zurückzulassen.
11.2. Nutzung der Spinde in der VHS:
In der Volkshochschule werden verschließbare Spinde für Sportkurse zur Verfügung gestellt. Die Spinde dürfen nur während der Anwesenheit des Teilnehmenden in der VHS genutzt werden. Die VHS ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden.
12. Wünsche, Anregungen, Kritik
Um ein interessantes und abwechslungsreiches vhs- Programm zusammenzustellen, sind wir auf Ihre Rückmeldungen angewiesen. Wir nehmen Ihre Wünsche, Anregungen und Kritik gerne entgegen. Ansprechpartner*innen sind die zuständigen Fachbereiche und unser Servicebüro.
13. Barrierefreiheit
Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen der vhs für Menschen mit Behinderung offen. Da unsere Unterrichtsorte ganz unterschiedlich sind, bitten wir behinderte Teilnehmende im Vorfeld persönlich oder telefonisch Kontakt mit uns aufzunehmen (Telefon: 069 8065-3154), damit wir über die räumlichen Bedingungen informieren oder auch – sofern möglich – geeignete Maßnahmen ergreifen können.
Das vhs-Gebäude, Berliner Straße 77 verfügt über ein Behinderten-WC und einen Behindertenparkplatz am Eingang Französisches Gässchen/Glockengasse.
Datenschutz
Widerrufsrecht
(1) Widerrufsbelehrung (Warenkauf)
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Volkshochschule Offenbach, Berliner Straße 77, 63065 Offenbach am Main, Telefonnummer 069 8065-3141, E-Mail: vhsOffenbachde) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(2) Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Volkshochschule Offenbach, Berliner Straße 77, 63065 Offenbach am Main, Telefonnummer 069 8065-3141, E-Mail: vhsOffenbachde] mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn ein Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), vorliegt. In diesem Fall gelten die Rücktrittsregelungen der AGB der VHS Offenbach am Main.