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Stadt Offenbach

Straßenreinigungsgebühren werden erhöht

21.11.2023 – Die Gebührensatzung einschließlich des Straßenverzeichnisses wurde nun in Offenbach überarbeitet und soll nach Beschlussfassung durch das Stadtparlament und Veröffentlichung vom 1. Januar 2024 an gültig sein. Der Magistrat hat in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt.

Damit Passantinnen und Passanten nicht im Slalom um Abfälle und Unkraut auf den Gehwegen herumlaufen müssen, regelt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Offenbach, wie oft welche Straßen gesäubert werden müssen, und wer dafür zuständig ist. Die dazugehörige Gebührensatzung legt fest, wie viel Geld für die städtische Reinigung durch den Stadtservice der Stadtwerke zu zahlen ist. Gebühren müssen immer kostendeckend erhoben werden, zur regelmäßigen Neukalkulation sind alle Kommunen gesetzlich verpflichtet.

Inflation und höhere Lohnkosten wirken sich auf Gebühren aus

„Vor allem die Steigerung der Inflation, in die auch der gestiegene Lohn für die Straßenkehrer der Stadtwerke hineinspielt, ist der Grund für eine Erhöhung der Gebühren um rund 18,5 Prozent“, sagt Martin Wilhelm, Stadtkämmerer und zuständiger Dezernent für den Stadtservice der Stadtwerke. „Hinzu kommen die Kosten für die Umstellung auf leisere Kehrmaschinen, erhöhte Besteuerung auf die steigenden Kehrrichtmengen und die gestiegenen Kosten zur Unterhaltung des Fuhrparks, die in Summe über die Gebühren gedeckt werden müssen.“

Wie sich die Erhöhung auswirkt, führt Christian Loose aus, stellvertretender Leiter des ESO Eigenbetriebs der Stadt Offenbach, Kommunale Dienstleistungen: „Für ein Haus   mit einer zehn Meter langen Front an einem durch die Stadtservice zu reinigenden Gehweg beziehungsweise zu reinigenden Straße und einem wöchentlichen Reinigungszyklus bedeutet dies eine Anhebung von bisher 75,60 Euro auf 88,88 Euro im Jahr von Januar 2024 an. Das sind 13,28 Euro im Jahr. Eine Liegenschaft, gegebenenfalls mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnungen in den darüberliegenden Etagen, vor der auf 36 Frontmetern sieben Mal pro Woche gekehrt wird, muss künftig 2.268 Euro zahlen statt bisher 1.922 Euro.“  

Anliegerreinigung in Straßen mit niedriger Frequentierung

Von der Erhöhung nicht betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die in Straßen wohnen, in denen die Anliegerreinigung gilt. Dies ist vor allem dort der Fall, wo die Frequentierung der Straßen und Gehwege niedrig ist und zudem keine besonderen Einrichtungen, wie beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen oder Bushaltestellen vorhanden sind.  

Wenn sich dagegen die Bedingungen so verändert haben, dass die Reinigung den Liegenschaftseigentümern selbst nicht zuzumuten ist – beispielsweise durch den Neubau einer Schule oder einen neuen Supermarkt - und mit einer Kehrmaschine besser und effizienter erledigt werden kann, übernimmt der Stadtservice und erhebt dafür Gebühren. Verstärkter Publikumsverkehr kann auch dazu führen, dass eine Straße oder ein Abschnitt in eine höhere Reinigungsklasse eingestuft wird und dort künftig sechsmal in der Woche statt bisher viermal gekehrt wird. Insgesamt haben sich in der neuen Satzung aber nur in drei Straßen Änderungen ergeben.

Einteilung der Reinigungsklassen nach Punktesystem

Die Einteilung der Straßen in Reinigungsklassen erfolgt in Offenbach nach einem Punktesystem, das fortlaufend von der Qualitätssicherung der Stadtwerke überprüft wird. Die Ergebnisse der Straßenabschnittsbewertungen fließen in jede Neufassung der Satzung ein. Zu den Kriterien zählen beispielsweise die Dichte und Art der Bebauung in einer Straße, die Zahl der Laubbäume und ob die Straße besonders stark von Passanten und Passantinnen oder Fahrzeugen frequentiert ist.  

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