Der Handwerkerparkausweis ermöglicht Handwerksunternehmen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken zu erhalten, wenn sie bei Kunden vor Ort einen Auftrag ausführen und dabei befürchten müssen, entweder keinen, nur einen bewirtschafteten oder einen nur teil-öffentlichen Parkplatz vorzufinden.
Informationen zu Beantragung, Ansprechpartner, Dauer und Geltungsbereich eines Parkausweises für Handwerkbetriebe finden Sie in den unten stehenden Links.