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Stadt Offenbach

Parkausweis für Handwerker für die Region Frankfurt RheinMain

• Betriebssitz in Offenbach
• Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb
• im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erteilt werden
• Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht nicht
• Voraussetzungen:
- für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
- wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
- die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
- das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
• Gebührenrahmen: 10,20 € bis 767,00 €
• Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.

Überblick

Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.

Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht. 

Parkausweis für Handwerker für die Region Frankfurt RheinMain

Ordnungsamt

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße

Erläuterungen und Hinweise