Untere Denkmalschutzbehörde
Die Denkmalpflege hat eine lange, bis in das 18. Jahrhundert zurückreichende Tradition. Bereits 1780 erließ Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel eine Denkmalschutzverordnung, "die Erhaltung der im Lande befindlichen Monumente und Altertümer betreffend". Dabei dürfte es sich um die älteste gesetzliche Regelung des Denkmalschutzes im deutschsprachigen Bereich handeln. Das erste Denkmalschutzgesetz wurde 1902 in Hessen-Darmstadt erlassen. Ein einheitliches Denkmalschutzgesetz für das 1946 geschaffene Land Hessen trat 1974 in Kraft und gilt heute in der Fassung von 1986, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2001. Kulturdenkmäler sind Sachen, Sachgesamteinheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung wegen ihrer künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.
Überblick
Organisationsstruktur
Untere Denkmalschutzbehörde
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße
Öffnungszeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung |