Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Untere Denkmalschutzbehörde

Die Denkmalpflege hat eine lange, bis in das 18. Jahrhundert zurückreichende Tradition. Bereits 1780 erließ Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel eine Denkmalschutzverordnung, "die Erhaltung der im Lande befindlichen Monumente und Altertümer betreffend". Dabei dürfte es sich um die älteste gesetzliche Regelung des Denkmalschutzes im deutschsprachigen Bereich handeln. Das erste Denkmalschutzgesetz wurde 1902 in Hessen-Darmstadt erlassen. Ein einheitliches Denkmalschutzgesetz für das 1946 geschaffene Land Hessen trat 1974 in Kraft und gilt heute in der Fassung von 1986, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2001. Kulturdenkmäler sind Sachen, Sachgesamteinheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung wegen ihrer künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.

Überblick

Untere Denkmalschutzbehörde

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße

Öffnungszeiten

Nur nach telefonischer Vereinbarung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise