Naturschutzbeirat
Der Naturschutzbeirat berät die Naturschutzbehörde in grundsätzlichen Angelegenheiten des Naturschutzes. Die Aufgabe ergibt sich aus § 22 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG).
Überblick
In der Geschäftsordnung des Beirats in Offenbach wurde diese Beteiligung wie folgt spezifiziert:
Die Aufgaben des Naturschutzbeirats ergeben sich aus den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes. Diese sind insbesondere die Mitwirkung bei
- der Vorbereitung von Rechtsverordnungen und Satzungen,
- Planungen und Planfeststellungen nach anderen Rechtsvorschriften von überörtlicher Bedeutung, bei denen die Naturschutzbehörde mitwirkt,
- Vorgängen, bei denen die untere Naturschutzbehörde eine Entscheidungs- oder Mitwirkungsbefugnis hat, und die Schutzgegenstände gemäß §§ 20-30 BNatSchG oder Eingriffe gem. §§ 14 ff BNatSchG betreffen.
- Maßnahmen und Vorhaben, die Vorschriften des Artenschutzes gem. §§ 37-47 BNatSchG betreffen.
Die Mitglieder des Naturschutzbeirats, dessen Amtszeit fünf Jahre beträgt, werden vom Magistrat berufen. Sie müssen nicht nur ortskundig, sondern auch sachkundig sein. „Sachkunde“ verlangt nach der hessischen „Verordnung über die Naturschutzbeiräte“ …“besondere Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Biologie, der Vegetationskunde oder ähnlichen Wissenszweigen“.
Die Anerkennung als Naturschutzverband wird auf Grundlage des § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz ausgesprochen. Die Verbände müssen u. a. „im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern“.
Anerkannte Naturschutzverbände in Hessen sind:
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
- Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V.
- Naturschutzbund Deutschland (NABU)
- Landesjagdverband Hessen e.V.
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
- Deutsche Gebirgs- und Wandervereine
- Verband Hessischer Fischer e.V.
- Botanische Vereinigung Naturschutz Hessen (BVNH) e.V.
Der Offenbacher Naturschutzbeirat hat 12 ordentliche Mitglieder, auf Vorschlag der anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände und aus dem Kreis der Stadtverordneten. Er tagt in der Regel einmal im Quartal. In Fällen, in denen eine kurzfristige Entscheidung notwendig ist, können Sondersitzungen einberufen werden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Amtszeit endet am 31. August 2023, danach wird ein neuer Beirat berufen.
Der Vorsitzende des Naturschutzbeirats ist Hans-Peter Seidel, sein Stellvertreter ist Ulrich Stenger.
Darüber hinaus hat der Beirat Frau Dr. Sybille Schumann als Naturschutzbeauftragte berufen.
Auf Beschluss des Beirats ist die Untere Naturschutzbehörde im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit der Geschäftsführung des Beirats beauftragt.
Der Beirat ist erreichbar über seinen Vorsitzenden
Hans-Peter Seidel, Tel.: 0176 96903227
und über die Geschäftsstelle des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde im Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Tel.: 069/8065-2557 bzw. E-Mail: umweltamtoffenbachde.
Organisationsstruktur
Naturschutzbeirat
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer