Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zielt darauf ab, die Selbstbestimmung, den Gesundheitsschutz und die Arbeitsbedingungen von in der Prostitution tätigen Frauen und Männern zu stärken sowie Kriminalität wie Menschenhandel und Gewalt zu bekämpfen. Ein wichtiger Bestandteil der neuen Regelungen ist die gesundheitliche Beratung für Prostituierte im Gesundheitsamt.
Überblick
Die Gesundheitsberatung im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes hat zum Ziel, allen in der Prostitution tätigen Personen den Zugang zu wichtigen Informationen über Gesundheitsschutz zu ermöglichen. Im Rahmen der Beratungsgespräche bieten wir individuelle Unterstützung zu einer Vielzahl von Themen, die für die Betroffenen von Bedeutung sind.
Je nach Bedarf informieren wir über Möglichkeiten zur Verhütung und den Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Dabei klären wir auch über Schwangerschaftsverhütung sowie den Mutterschutz auf, um den gesundheitlichen Schutz während einer möglichen Schwangerschaft sicherzustellen. Darüber hinaus beraten wir zu den gesundheitlichen Risiken des Drogengebrauchs im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Prostitution. Unsere Beratungsangebote sind darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung der Betroffenen zu fördern und sie bestmöglich über ihre Rechte und Schutzmöglichkeiten zu informieren.
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Rechtsgrundlage
Bemerkung
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Kontakt
Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111