Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Einstellungsuntersuchung von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst
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Überblick
Beschreibung
Durchführung von Untersuchungen zwecks Verbeamtungen und Einstellungen in den öffentlichen Dienst nach den gesetzlichen Grundlagen, Verwaltungsvorschriften und Verordnungen im Auftrag von Behörden und öffentlich rechtlichen Institutionen.
Amtsärztliche Untersuchungen sind wichtige Aufgaben des Gesundheitsamtes nach dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD). Die Notwendigkeit einer solchen Untersuchung bzw. Erstellung entsprechender Gutachten/Zeugnisse/Bescheinigungen sind durch spezielle Gesetze geregelt.
Für die durchzuführende Untersuchung wird ein schriftlicher Auftrag benötigt. Die Amtshandlungen sind gebührenpflichtig.Kontaktdaten
Kontaktdaten Telefon +49 (0) 69 8065 2121 +49 (0) 69 8065 2411 Telefax +49 (0) 69 8065-2129 E-Mail-Adresse aaed.gesundheitsamtoffenbachde Raum Stadthaus, 3. OG, Raum 313 (nur über Südeingang erreichbar) -
Details
Verfahrensablauf
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Termin zwingend eingehalten werden muss. Bei Verhinderung wird um frühzeitige Mitteilung gebeten.
Am Termin erfolgt ein Gespräch über die gesundheitliche Vorgeschichte und das gegenwärtige Befinden einschließlich einer ärztlichen Untersuchung.
Außerdem benötigen wir eine Blut- und Urinuntersuchung. Diese Untersuchung erfolgt beim Hausarzt. Folgende Laborwerte werden benötigt und dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Bei medizinischer Eignung erfolgt eine Zeugnisausstellung an den Auftraggeber.
Zuständige Stelle
Stadtgesundheitsamt – Ärztliche Dienstleistungen: Gutachten
Voraussetzungen
Der Dienstort muss in der Stadt Offenbach am Main sein.
Unterlagen
- Auftragsschreiben der Behörde/Institution (falls dem Stadtgesundheitsamt nicht schon vorliegend)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Impfpass
- ggf. Mutterpass
- in Kopie vorhandene medizinische Unterlagen (ärztliche Befunde/Atteste, Behandlungsberichte und Gutachten)
- vorhandene Laborbefunde (nicht älter als drei Monate)
Bitte bringen Sie folgende Formulare ausgefüllt zur Untersuchung mit:
- Anamnesebogen und persönliche Erklärung
- Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Auftraggeber
- Laborwerte
Gebühren
Die Begutachtung ist kostenpflichtig und richtet sich nach §19 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD), Hessisches Verwaltungskostengesetz, der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hess. Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HSMI).
Zahlungsart
Die Gebühren werden Ihnen zur Überweisung in Rechnung gestellt. Ausnahme, im Untersuchungsauftrag ist die Kostenübernahme durch den Auftraggeber angegeben.
Rechtsgrundlagen
§1 Abs. 2 Ziffer 10 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)
§14 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)
Erlass des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Hessisches Beamtengesetz (HBG)
§19 HGöGD (Verwaltungskosten)
Hinweise
Eine Terminanfrage kann über unsere E-Mail-Adresse oder telefonisch gestellt werden. Wir benötigen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, Art der Einstellung (z.B. Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit) und den Dienstort.
Sie können vor dem Untersuchungstermin Nahrung zu sich nehmen.
Bei Rückfragen können Sie uns über die E-Mail-Adresse oder telefonisch zu unseren Telefonsprechzeiten erreichen.
Bearbeitungszeit
Zwischen Untersuchungsdatum und Zeugnisausstellung darf ein Zeitraum von 3 Monaten nicht überschritten werden.
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Downloads / Links
Formulare, die Sie herunterladen können
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Zuständigkeit Telefon E‑Mail Frau Hildegard Necker Stadtgesundheitsamt - Ärztliche Dienstleistungen: Servicebüro hildegard.neckeroffenbachde Organisationseinheiten