Einstellungsuntersuchung für Referendare/Referendarinnen
Für die Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist ein amtsärztliches Zeugnis erforderlich.
Überblick
Amtsärztliche Untersuchungen gehören zu den wesentlichen Aufgaben des Gesundheitsamtes gemäß dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD). Die Notwendigkeit solcher Untersuchungen sowie die Erstellung entsprechender Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen sind durch spezifische gesetzliche Regelungen festgelegt.
Das amtsärztliche Zeugnis dient dazu, eine Einschätzung darüber abzugeben, ob ein vorzeitiger Eintritt der Dienstfähigkeit zu erwarten ist. Es darf zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als zwölf Monate sein.
Für die Durchführung der Untersuchung ist ein schriftlicher Auftrag erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Amtshandlungen gebührenpflichtig sind.
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Einstellungsuntersuchung für Referendare/Referendarinnen
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
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