Einstellungsuntersuchung für Referendare/Referendarinnen
Um zum pädagogischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) zugelassen zu werden benötigt man ein amtsärztliches Zeugnis.
Überblick
Amtsärztliche Untersuchungen sind wichtige Aufgaben des Gesundheitsamtes nach dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD). Die Notwendigkeit einer solchen Untersuchung bzw. Erstellung entsprechender Gutachten/Zeugnisse/ Bescheinigungen sind durch spezielle Gesetze geregelt.
Das amtsärztliche Zeugnis soll eine Aussage darüber treffen, ob mit einem vorzeitigen Eintritt der Dienstfähigkeit zu rechnen ist. Es darf bei Einstellung nicht älter als zwölf Monate sein.
Für die durchzuführende Untersuchung wird ein schriftlicher Auftrag benötigt. Die Amtshandlungen sind gebührenpflichtig.
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Einstellungsuntersuchung für Referendare/Referendarinnen
Stadtgesundheitsamt
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63065 Offenbach
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