Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Einstellungsuntersuchung für Referendare/Referendarinnen
Kurzbeschreibung
Um zum pädagogischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) zugelassen zu werden benötigt man ein amtsärztliches Zeugnis.-
Überblick
Beschreibung
Amtsärztliche Untersuchungen sind wichtige Aufgaben des Gesundheitsamtes nach dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD). Die Notwendigkeit einer solchen Untersuchung bzw. Erstellung entsprechender Gutachten/Zeugnisse/ Bescheinigungen sind durch spezielle Gesetze geregelt.
Das amtsärztliche Zeugnis soll eine Aussage darüber treffen, ob mit einem vorzeitigen Eintritt der Dienstfähigkeit zu rechnen ist. Es darf bei Einstellung nicht älter als zwölf Monate sein.
Für die durchzuführende Untersuchung wird ein schriftlicher Auftrag benötigt. Die Amtshandlungen sind gebührenpflichtig.Kontaktdaten
Kontaktdaten Telefon +49 (0) 69 8065 2121 +49 (0) 69 8065 2411 Telefax +49 (0) 69 8065 - 2129 E-Mail-Adresse aaed.gesundheitsamtoffenbachde Raum Stadthaus, 3. OG, Raum 313 (nur über Südeingang erreichbar) -
Details
Verfahrensablauf
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Bitte beachten Sie, dass der Termin zwingend eingehalten werden muss. Bei Verhinderung bitten wir um frühzeitige Mitteilung.
Am Termin erfolgt ein Gespräch über die gesundheitliche Vorgeschichte einschließlich einer ärztlichen Untersuchung. Außerdem benötigen wir eine Blut- und Urinuntersuchung. Diese Untersuchung erfolgt beim Hausarzt. Folgende Laborwerte werden benötigt und dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Zuständige Stelle
Stadtgesundheitsamt – Ärztliche Dienstleistungen: Gutachten
Voraussetzungen
Der Dienstort / das Studienseminar muss in der Stadt Offenbach am Main oder der Wohnort in der Stadt Offenbach am Main sein, sofern noch kein Dienstort bekannt ist.
Unterlagen
- Auftragsschreiben der Behörde/Institution (falls dem Stadtgesundheitsamt nicht schon vorliegend)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Impfpass
- ggf. Mutterpass
- in Kopie vorhandene medizinische Unterlagen (ärztliche Befunde/Atteste, Behandlungsberichte und Gutachten)
- Vorhandene Laborbefunde (nicht älter als 3 Monate)
Bitte bringen Sie folgende Formulare ausgefüllt zur Untersuchung mit
- Anamnesebogen und persönliche Erklärung
- Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Auftraggeber
- Laborwerte
Gebühren
Die Begutachtung ist kostenpflichtig und richtet sich nach §19 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD), Hessisches Verwaltungskostengesetz, der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hess. Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HSMI)
Zahlungsart
Die Gebühren werden Ihnen zur Überweisung in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlagen
§1 Abs. 2 Ziffer 10 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)
§14 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)
Erlass des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Hessisches Beamtengesetz (HBG)
Hinweise
Eine Terminanfrage kann über unsere E-Mail-Adresse oder telefonisch gestellt werden. Wir benötigen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, Art der Einstellung (z.B. Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit) und den Dienstort.
Sie können vor dem Untersuchungstermin Nahrung zu sich nehmen.
Bei Rückfragen können Sie uns über die E-Mail-Adresse oder telefonisch zu unseren Telefonsprechzeiten erreichen.
Bearbeitungszeit
Zwischen Untersuchungsdatum und Zeugnisausstellung darf ein Zeitraum von drei Monaten nicht überschritten werden.
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Downloads / Links
Formulare, die Sie herunterladen können
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Zuständigkeit Telefon E‑Mail Frau Hildegard Necker Stadtgesundheitsamt - Ärztliche Dienstleistungen: Servicebüro hildegard.neckeroffenbachde Organisationseinheiten