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Stadt Offenbach

Befreiung vom Schulsport

Darf ein Schüler oder eine Schülerin, aus gesundheitlichen Gründen, länger als drei Monate nicht am Schulsport teilnehmen, wird ein amtsärztliches Attest erforderlich.

Überblick

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen können sich Einschränkungen beim Schulsport ergeben. Sei es, dass nur bestimmte Übungen nicht ausgeübt werden können oder eine Teilnahme generell nicht möglich ist.

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer längerdauernden Erkrankung oder eines anderen gesundheitlichen Handicaps nicht am Sportunterricht teilnehmen können bedürfen ein ärztliches Attest. Überschreitet das Attest einen Zeitraum von drei Monaten, kann die Schule oder Hochschule ein amtsärztliches Zeugnis verlangen.

Eine Freistellung bedarf einer besonderen Begründung, da der Schulsport zur Schulpflicht gehört.

Befreiung vom Schulsport

Stadtgesundheitsamt

Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Erläuterungen und Hinweise