Befreiung vom Schulsport
Darf ein Schüler oder eine Schülerin, aus gesundheitlichen Gründen, länger als drei Monate nicht am Schulsport teilnehmen, wird ein amtsärztliches Attest erforderlich.
Überblick
Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen können sich Einschränkungen beim Schulsport ergeben. Sei es, dass nur bestimmte Übungen nicht ausgeübt werden können oder eine Teilnahme generell nicht möglich ist.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer längerdauernden Erkrankung oder eines anderen gesundheitlichen Handicaps nicht am Sportunterricht teilnehmen können bedürfen ein ärztliches Attest. Überschreitet das Attest einen Zeitraum von drei Monaten, kann die Schule oder Hochschule ein amtsärztliches Zeugnis verlangen.
Eine Freistellung bedarf einer besonderen Begründung, da der Schulsport zur Schulpflicht gehört.
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Bemerkung
Links und Downloads
Kontakt
Befreiung vom Schulsport
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111