Befreiung vom Schulsport
Kann ein Schüler oder eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen länger als drei Monate nicht am Schulsport teilnehmen, ist ein amtsärztliches Attest erforderlich.
Überblick
Bei gesundlichen Beeinträchtigungen kann es zu Einschränk im Schulsport, sei es, dass bestimmte Übungen nicht durchgeführt werden können oder eine generelle Teilnahme unmöglich ist.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer langanhaltenden Erkrankung oder eines anderen gesundheitlichen Handicaps am Sportunterricht nicht teilnehmen können, benötigen ein ärztliches Attest. Wenn das Attest einen Zeitraum von drei Monaten überschreitet, kann die Schule oder Hochschule ein amtsärztliches Zeugnis anfordern.
Eine Freistellung erfordert eine spezifische Begründung, da der Schulsport zur Erfüllung der Schulpflicht gehört.
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Befreiung vom Schulsport
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
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Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
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Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111