Feuerstelle im Rahmen einer Traditionsveranstaltung
Oster-, Pfingst-, Martins-, Kartoffel- und Brauchtumsfeuer
Überblick
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Gegen das Abbrennen des o.g. Feuers bestehen von Seiten hiesiger Dienststelle keine Bedenken, wenn Ihrerseits die nachfolgenden Bedingungen und Auflagen sowie das beigefügte Merkblatt der Feuerwehr eingehalten werden
1. Von Ihrer Seite ist eine volljährige Aufsichtsperson einzusetzen, die für die Beaufsichtigung des Feuers und für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen verantwortlich ist.
2. Aus Gründen des Artenschutzes dürfen nur Holz- und Reisighaufen angezündet werden, die am gleichen Tag aufgeschichtet wurden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass zugewanderte Tiere verbrannt werden.
Fristen
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Kontakt
Feuerstelle im Rahmen einer Traditionsveranstaltung
Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße