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Stadt Offenbach

Infektionsschutzgesetz § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe | Masernschutzgesetz

Masern sind eine Infektionserkrankung, die durch Viren ausgelöst wird und hoch ansteckend sind.

Aus diesem Grund, gilt seit dem 01.03.2020 eine Masernschutz-Impfpflicht.

Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden, müssen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern aufweisen, wenn Sie in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder in einer Gemeinschafts- und/oder Gesundheitseinrichtung beschäftigt sind.

Überblick

Folgende Einrichtungen sind vom Masernschutz umfasst?

  • Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 Nr. 1-4 und § 36 Nr. 4 IfSG
    (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Flüchtlingsunterkünfte)
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens nach §23 (3) IfSG
    (z. B. Krankenhäuser, Reha- und Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Rettungsdienst)

Welcher Personenkreis benötigt einen ausreichenden Masernschutz?

  • Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut sind oder werden
  • Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind oder werden
  • Personen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind oder werden

Ausgenommen sind:

  • Personen, die vor dem 01.01.1971 geboren wurden
  • Personen, mit medizinischen Kontraindikationen gegen eine Masernimpfung. Ein ärztliches Zeugnis ist erforderlich.
  • Kinder, unter einem Jahr benötigen keinen Nachweis; ab zwei Jahren müssen zwei Impfungen oder eine ausreichende Immunität nachgewiesen werden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Robert-Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut Informationen (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung gestellt. 

Infektionsschutzgesetz § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe | Masernschutzgesetz

Stadtgesundheitsamt

Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Erläuterungen und Hinweise