Prüfungsfähigkeit / Verlängerung von Abgabefristen
Prüfungsordnungen von Schulen, Hochschulen, Universitäten und ähnlichen Einrichtungen können vorsehen, dass bei Krankheit ein Rücktritt von der Prüfung möglich ist, auch Abgabefristen können bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen verlängert werden. Auskunft ob eine amtsärztliche Bescheinigung notwendig ist, entscheidet die jeweilige Prüfungskommission. Vor dem Besuch im Gesundheitsamt ist ein ärztliches Attest einzuholen, aus dem die Diagnose/n hervorgehen.
Gebühren
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Rechtsgrundlage
Bemerkung
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Kontakt
Prüfungsfähigkeit / Verlängerung von Abgabefristen
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111