Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Verdacht auf Impfschadensfall melden
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Überblick
Kontaktdaten
Kontaktdaten Telefon +49 (0) 69 8065 2421 (Frau Panarisi-Jöckel) Telefax +49 (0) 69 8065 2129 E-Mail-Adresse hit.gesundheitsamtoffenbachde Raum Stadthaus, 3. OG Raum 303 (nur über Südeingang) -
Details
Verfahrensablauf
Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Dafür soll der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen verwendet werden. Bestätigt sich der Verdacht, können Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Fulda eine Versorgung bei Impfschaden beantragen. Das Amt ist für alle Impfschäden zuständig, die durch eine in Hessen vorgenommene Impfung verursacht worden sind.
Voraussetzungen
Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie:
- Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von ein bis drei Tagen (gelegentlich länger)
- Fieber unter 39.50 C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
- "Impfkrankheit" (ein bis drei Wochen nach der Impfung), zum Beispiel masern- bzw. varizellenähnliche Hauterscheinungen
Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die darüber hinaus gehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.
Gebühren
keine -
Kontakt
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