Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Leichenwesen / Leichenschau(-scheine)
Kurzbeschreibung
Nach dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz Hessen (FBG) ist es eine gesetzlich festgelegte Aufgabe des Stadtgesundheitsamtes auf dem Gebiet des Leichenwesens tätig zu sein.-
Überblick
Beschreibung
Prüfung der Leichenschauscheine auf Plausibilität
Das Stadtgesundheitsamt prüft die Leichenschauscheine aller Verstorbenen in Offenbach am Main im Hinblick auf Vollständigkeit sowie Plausibilität. Je eine Ausfertigung wird an das statistische Landesamt und die Vertrauensstelle der Landesärztekammer (Krebsregister) weitergeleitet. Ebenso wird eine Ausfertigung im Stadtgesundheitsamt für dreißig Jahre archiviert.Auskünfte an Institutionen
z.B. Polizei, Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften, Versicherungen, etc.
Auskünfte über die Todesursache unterliegen auch nach dem Tod der ärztlichen Schweigepflicht.Auskünfte an Privatpersonen
Ein berechtigtes Interesse muss vorliegen, sowie die Sterbeurkunde. Ein Antrag ist schriftlich einzureichen. Die Auskünfte über die Todesursache unterliegen auch nach dem Tod der ärztlichen Schweigepflicht. Das Auskunftsersuchen unterliegt einer strengen Einzelentscheidung.Umbettung
Wenn vor Ablauf der Ruhefristen der Verstorbene aus der ursprünglichen in eine andere Grabstätte verlegt werden soll, müssen die Hinterbliebenen die Umbettung beantragen. Möglich ist auch die polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Anordnung der Umbettung.
Laut 26 FBG bedarf die Umbettung der Erlaubnis des Gemeindevorstands am Bestattungsort im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt. Umbettungen sind nur im Winterhalbjahr möglich. Die Umbettung von Urnen unterliegt keiner jahreszeitlichen Einschränkung.Leichenpass
Verstorbene, die nicht im Gemeindegebiet des Sterbeortes bestattet werden, dürfen in Orte außerhalb Deutschlands nur mit einem Leichenpass befördert werden. Dieser wird beim Standesamt beantragt. Näheres erfahren Sie hier: Standesamt - LeichenpassKontaktdaten
Kontaktdaten Telefon +49 (0) 69 8065 2111 (Frau Krämer) E-Mail-Adresse Gesundheitsamtoffenbachde Raum Stadthaus, 4. OG, Raum 407 -
Details
Verfahrensablauf
Umbettung:
Folgende Angaben werden benötigt:
Daten des Verstorbenen, Sterbebuchnummer, Sterbeort, Gründe der UmbettungSie müssen einen formlosen Antrag mit oben aufgeführten Angaben einreichen.
Zuständige Stelle
Stadtgesundheitsamt - Geschäftszimmer der Amtsleitung
Unterlagen
Umbettung
Kompletter Leichenschauschein (nicht vertraulicher Teil) / SterbeurkundeGebühren
Umbettung 22,00 Euro
Zahlungsart
Die Gebühr kann nur in Bar gezahlt werden!
Rechtsgrundlagen
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Downloads / Links
Links und Downloads
- LeichenpassFür die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt. Auch für die Überführung einer Leiche von Hessen in andere Bundesländer ist ein Leichenpass erforderlich, wenn deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass benötigen.
- Leichenpass
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Kontakt
Organisationseinheiten