Leichenwesen / Leichenschau(-scheine)
Nach dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz Hessen (FBG) ist es eine gesetzlich festgelegte Aufgabe des Stadtgesundheitsamtes auf dem Gebiet des Leichenwesens tätig zu sein.
Überblick
Prüfung der Leichenschauscheine auf Plausibilität
Das Stadtgesundheitsamt Offenbach am Main prüft die Leichenschauscheine aller Verstorbenen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Je eine Ausfertigung wird an das Statistische Landesamt und die Vertrauensstelle der Landesärztekammer (Krebsregister) übermittelt. Eine weitere Ausfertigung wird dreißig Jahre lang im Stadtgesundheitsamt archiviert.
Auskünfte an Institutionen
z.B. Polizei, Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften, Versicherungen, etc.
Auskünfte über die Todesursache unterliegen auch nach dem Tod der ärztlichen Schweigepflicht.
Auskünfte an Privatpersonen
Für eine Auskunft ist ein berechtigtes Interesse sowie die Vorlage der Sterbeurkunde erforderlich. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zur Todesursache auch nach dem Tod der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Jedes Auskunftsersuchen wird einer strengen Einzelfallprüfung unterzogen.
Umbettung
Soll eine Umbettung vor Ablauf der Ruhefristen von der ursprünglichen in eine andere Grabstätte erfolgen, ist ein Antrag der Hinterbliebenen erforderlich. Eine Umbettung kann auch durch polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Anordnung erfolgen.
Gemäß § 26 des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes (FBG) bedarf jede Umbettung der Genehmigung des Gemeindevorstands am Bestattungsort im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt.
Wichtiger Hinweis: Umbettungen sind grundsätzlich nur im Winterhalbjahr möglich. Für die Umbettung von Urnen gilt diese jahreszeitliche Beschränkung nicht.
Leichenpass
Verstorbene, die nicht im Gemeindegebiet des Sterbeortes bestattet werden, dürfen in Orte außerhalb Deutschlands nur mit einem Leichenpass überführt werden. Dieser ist beim zuständigen Standesamt zu beantragen. Näheres erfahren Sie hier: Standesamt - Leichenpass
Dokumente
Gebühren
Zahlungsarten
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Kontakt
Leichenwesen / Leichenschau(-scheine)
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111
- 069 80654652
- Gesundheitsamt OF
- http://www.offenbach.de/stadtgesundheitsamt (Öffnet in einem neuen Tab)
- Haus der Wirtschaft 12. Stock | Raum 1202