Leichenwesen / Leichenschau(-scheine)
Nach dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz Hessen (FBG) ist es eine gesetzlich festgelegte Aufgabe des Stadtgesundheitsamtes auf dem Gebiet des Leichenwesens tätig zu sein.
Überblick
Prüfung der Leichenschauscheine auf Plausibilität
Das Stadtgesundheitsamt prüft die Leichenschauscheine aller Verstorbenen in Offenbach am Main im Hinblick auf Vollständigkeit sowie Plausibilität. Je eine Ausfertigung wird an das statistische Landesamt und die Vertrauensstelle der Landesärztekammer (Krebsregister) weitergeleitet. Ebenso wird eine Ausfertigung im Stadtgesundheitsamt für dreißig Jahre archiviert.
Auskünfte an Institutionen
z.B. Polizei, Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften, Versicherungen, etc.
Auskünfte über die Todesursache unterliegen auch nach dem Tod der ärztlichen Schweigepflicht.
Auskünfte an Privatpersonen
Ein berechtigtes Interesse muss vorliegen, sowie die Sterbeurkunde. Ein Antrag ist schriftlich einzureichen. Die Auskünfte über die Todesursache unterliegen auch nach dem Tod der ärztlichen Schweigepflicht. Das Auskunftsersuchen unterliegt einer strengen Einzelentscheidung.
Umbettung
Wenn vor Ablauf der Ruhefristen der Verstorbene aus der ursprünglichen in eine andere Grabstätte verlegt werden soll, müssen die Hinterbliebenen die Umbettung beantragen. Möglich ist auch die polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Anordnung der Umbettung.
Laut 26 FBG bedarf die Umbettung der Erlaubnis des Gemeindevorstands am Bestattungsort im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt. Umbettungen sind nur im Winterhalbjahr möglich. Die Umbettung von Urnen unterliegt keiner jahreszeitlichen Einschränkung.
Leichenpass
Verstorbene, die nicht im Gemeindegebiet des Sterbeortes bestattet werden, dürfen in Orte außerhalb Deutschlands nur mit einem Leichenpass befördert werden. Dieser wird beim Standesamt beantragt. Näheres erfahren Sie hier: Standesamt - Leichenpass
Dokumente
Gebühren
Zahlungsarten
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Kontakt
Leichenwesen / Leichenschau(-scheine)
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111