Fischereischein
Überblick
Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)].
Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers.
Hinweise zu Führungszeugnissen und Passbildern:
Bei Personen ab dem 14. Lebensjahr ist bei der Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen ein aktuelles behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (Beleg-Art „O“) erforderlich. Das behördliche Führungszeugnis ist beim Bürgerbüro der Stadt Offenbach oder beim Bundesamt für Justiz zu beantragen und wird direkt an die Fischereibehörde gesandt.
Der Antrag auf Ausstellung/Verlängerung kann parallel zur Beantragung des behördlichen Führungszeugnisses bei der hiesigen Behörde gestellt werden. Ein behördliches Führungszeugnis wird nicht benötigt, wenn Sie die Fischerprüfung bei einer hessischen Fischereibehörde abgelegt haben und das hierfür vorgelegte behördliche Führungszeugnis nicht älter als drei Monate ist.
Bitte beachten Sie, dass Führungszeugnisse, welche nicht der Beleg-Art „O“ entsprechen, nicht akzeptiert und somit zurückgesandt werden.
Das Passbild wird bei der Verlängerung nicht benötigt, wenn die Verlängerung im vorhandenen Erlaubnisdokument eingetragen werden kann. Die Bescheinigung für Jugendliche wird ohne Passbild ausgestellt.
Wichtige Information:
Bei dem Sachgebiet Jagd-, Waffen-, Sprengstoffrecht und Fischerei ist seit dem 01.12.2019 eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Diese kann unter folgender Rufnummer erfolgen:
069/8065 – 2819
Für Terminanfragen stehen wir Ihnen auch gerne Waffenrechtoffenbachde (mit Angabe einer Telefonnummer) zur Verfügung.
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Fischereischein
Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
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