Fischereischein
Überblick
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Wichtige Information:
Bei dem Sachgebiet Jagd-, Waffen-, Sprengstoffrecht und Fischerei ist seit dem 01.12.2019 eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Diese kann unter den folgenden Rufnummern erfolgen:
069/8065 – 2607 / -2824
Für Terminanfragen stehen wir Ihnen auch gerne Waffenrechtoffenbachde (mit Angabe einer Telefonnummer) zur Verfügung.
Dokumente
Links und Downloads
Kontakt
Fischereischein
Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz)
Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße,
Tiefgarage Französisches Gässchen