Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Fischereischein
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Überblick
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Wichtige Information:
Bei dem Sachgebiet Jagd-, Waffen-, Sprengstoffrecht und Fischerei ist seit dem 01.12.2019 eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Diese kann unter den folgenden Rufnummern erfolgen:
069/8065 – 2607 / -2824
Für Terminanfragen stehen wir Ihnen auch gerne Waffenrechtoffenbachde (mit Angabe einer Telefonnummer) zur Verfügung.
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Details
Zuständige Stelle
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines und des Jugendfischereischeines ist
- für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Hessen haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Hessen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Gemeindevorstand der Gemeinde, in der der Antragsteller den Fischfang mit der Handangel ausüben will.
Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung
oder
Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischeroder
Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer
oder
Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde
oder
Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei
oder
Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann
oder
bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
- Passbild
Bitte beachten Sie, dass bei jeder Erteilung oder Verlängerung eines Fischereischeines ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen ist.
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Downloads / Links
Links und Downloads
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Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Liste der zuständigen Mitarbeiter Name Telefon E‑Mail Herr Braune +49 (0) 69 80 65 28 24 waffenrechtoffenbachde Herr Eifert +49 (0) 69 80 65 26 07 waffenrechtoffenbachde Organisationseinheiten