Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
Überblick
Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.
Dokumente
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Kontakt
Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
Standesamt
Stadt Offenbach am Main - Bernardbau
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63065 Offenbach
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