Anzeige einer Hausgeburt
Überblick
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Fristen
Kontakt
Anzeige einer Hausgeburt
Standesamt
Stadt Offenbach am Main - Bernardbau
Herrnstraße 61
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Öffentliche Behindertenparkplätze in der Herrnstraße und in der Kirchgasse.
Der Beratungsraum der Antidiskriminierungsstelle ist barrierefrei zugänglich und es gibt einen Aufzug.
Das Archiv im Haus der Stadtgeschichte ist nicht barrierefrei erreichbar
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer