Anzeige von Sprengungen
Überblick
Vor der Durchführung von Sprengarbeiten ist die Sprengung eine Woche vorher anzuzeigen. Bei mehreren gleichartigen Sprengungen vier Wochen vorher.
Ausgenommen hiervon sind Sprengungen in Steinbrüchen, bei denen die Sprengarbeiten in der Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes des Steinbruchs enthalten sind.
Betroffen sind u.a. auch Sprengungen zum Abriss von Fundamenten oder Gebäuden oder bei Baumaßnahmen.
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Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
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Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
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Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße