Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
Überblick
Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten sich in Deutschland selbständig machen? In diesem Fall benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit ist auf längstens 3 Jahre befristet. Nach Ablauf der 3 Jahre können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn
- Ihr Unternehmen erfolgreich und
- Ihr Lebensunterhalt weiterhin gesichert ist.
Hinweis: Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck erhalten und möchten selbständig tätig werden? Das ist möglich, wenn Sie über die sonst erforderlichen Erlaubnisse verfügen oder die Behörde Ihnen diese zugesagt hat.
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Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit
Ausländeramt
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Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
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