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Stadt Offenbach

Aufenthaltsgenehmigung: Verlängerung für Fachkraft mit akademischer Ausbildung

* Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung
* Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung kann verlängert werden, wenn ihre Geltungsdauer in naher Zukunft abläuft und die Beschäftigung fortgesetzt werden soll.
* Die Verlängerung ist spätestens acht Wochen vor Ablauf der Befristung zu beantragen.
* Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen, die bei der erstmaligen Erteilung vorlagen, auch weiterhin vorliegen.
* Bei der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis erneut befristet.
* Wenn die Geltungsdauer der bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eingeholten Zustimmung abgelaufen ist, muss die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erneut eingeholt werden.
* Soweit bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Pflicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausgesprochen wurde, ist nachzuweisen, dass der Verpflichtung nachgekommen wurde. Wurde der Integrationskurs noch nicht absolviert, kann die Ausländerbehörde die Verlängerung ablehnen oder die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr verlängern bis der Kurs erfolgreich abgeschlossen oder ein Nachweis erbracht wurde, dass die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
* Eine Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits von der Ausländerbehörde ausgeschlossen wurde.
* Je nach Ausländerbehörde und Anliegen ist die Beantragung über das Internet oder nur persönlich möglich.
* Für die Verlängerung fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde
* Zuständig: die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Überblick

Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung beantragen, wenn Ihre Beschäftigung über die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis hinaus fortgesetzt werden soll.

Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollen Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag vorlegen können und eine Beschäftigung ausüben, die in einem fachlichen Zusammenhang zur Ihrer Qualifikation steht.

Wenn Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet waren, wird dies bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Haben Sie den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert, bis Sie diesen erfolgreich abschließen oder den Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit Berufsausbildung wird für die Dauer des Arbeitsvertrags verlängert.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

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Aufenthaltsgenehmigung: Verlängerung für Fachkraft mit akademischer Ausbildung

Sachgebiet 2 - Allgemeine Aufenthaltsangelegenheiten

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63065 Offenbach

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Stadtverwaltung Offenbach
63061 Offenbach

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Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

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Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

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