Übermittlungssperren: Gruppenauskünfte Widerspruch
Überblick
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Datenübermittlungen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
An die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter: Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt. Sie können dort gegen die Datenweitergabe in den o.g. Fällen widersprechen. Der Widerspruch gilt nur für diese Meldebehörde.
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Gebühren
Rechtsgrundlage
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Kontakt
Übermittlungssperren: Gruppenauskünfte Widerspruch
Bürgerbüro
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer