Ausnahmegenehmigung zum Halten und Parken sowie Befahren von Fußgängerzonen und gesperrten Straßen
Überblick
In besonderen Fällen kann auf Antrag eine Genehmigung zur Befreiung von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erteilt werden. Darunter zählt beispielsweise das Befahren von Fußgängerzonen.
Sind Sie Anlieger*in des Wilhelmsplatzes, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen beantragen. Verwenden Sie hierfür bitte das Antragsformular Antrag_AG_gesperrte Straßen
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Ausnahmegenehmigung zum Halten und Parken sowie Befahren von Fußgängerzonen und gesperrten Straßen
Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
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Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße