Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Ausnahmegenehmigung zum Halten und Parken sowie Befahren von Fußgängerzonen und gesperrten Straßen

Überblick

In besonderen Fällen kann auf Antrag eine Genehmigung zur Befreiung von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erteilt werden. Darunter zählt beispielsweise das Befahren von Fußgängerzonen.

Sind Sie Anlieger*in des Wilhelmsplatzes, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren gesperrter Straßen beantragen. Verwenden Sie hierfür bitte das Antragsformular Antrag_AG_gesperrte Straßen

Ausnahmegenehmigung zum Halten und Parken sowie Befahren von Fußgängerzonen und gesperrten Straßen

Ordnungsamt

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen, Parkhaus Innenstadt Ziegelstraße

Erläuterungen und Hinweise