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Stadt Offenbach

Beißvorfälle

Überblick

Nach der HundeVO können auch die Hunde als gefährlich eingestuft werden, die 

  • einen Menschen gebissen oder in Gefahr drohender Weise angesprungen haben, sofern dies nicht aus begründetem Anlass geschah; 
  • ein anderes Tier durch einen Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarerer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben; 
  • durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen oder
  • aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass sie Menschen oder Tiere ohne begründeten Anlass beißen.

Zur Bewertung des Vorfalls sind die gesamten Abläufe und Umstände genau zu erheben. Dazu ist zunächst festzustellen, ob es sich tatsächlich um einen Beißvorfall/ aggressives Verhalten handelt. Voraussetzung für einen Beißvorfall ist in jedem Fall eine durch Zubeißen des Hundes entstandene Beschädigung. Das Zubeißen ist dadurch gekennzeichnet, dass Ober- und Unterkiefer zum Zwecke des Beißens geschlossen werden und dies mit einem erheblichen Kraftaufwand geschieht. Typisch für einen Biss ist indes nicht eine punktuelle Verletzung an nur einer Stelle, sondern zumindest auch ein bemerkbarer Abdruck oder eine bemerkbare Verletzung durch den Gegenkiefer 

Nicht jede Beschädigung ist Folge eines Bisses (zum Beispiel Kratzverletzungen) oder im Sinne einer Bissigkeit relevant (zum Beispiel zufällige Verletzungen im Rahmen von Spielhandlungen). Diese Vorfälle können jedoch auch beim Ordnungsamt der Stadt Offenbach am Main zur Prüfung angezeigt werden.

Hundebesitzer und Geschädigte neigen dazu, Geschehnisse im Zusammenhang mit Hunden/Beißvorfällen sehr emotional zu schildern. Daher ist es unerlässlich, alle Parteien und alle Zeugen zu hören. Nur so besteht die Chance, die gesamten Abläufe und Umstände genau zu erheben.

Ist zweifelhaft, ob ein Hund, der gebissen hat, tatsächlich bissig ist und damit als gefährlicher Hund im Sinne der HundeVO eingestuft werden muss, kann durch die zuständige Behörde die Einholung eines Gutachtens angeordnet werden. 

Wenn eine gesicherte Ermittlung der tatsächlichen Vorfälle nicht möglich ist und es sich um eine einmalige Situation handelt, ist in der Regel davon auszugehen, dass weder eine sachgerechte Einstufung noch die Feststellung der Schuld gelingen kann. In solchen Fällen erübrigt sich auch die Einholung eines Fachgutachtens.

Mit der nachfolgenden Anzeige können Sie den Beißvorfall/das aggressive Verhalten eines Hundes beim Ordnungsamt der Stadt Offenbach am Main melden. Diese Anzeige ist nicht mit einer polizeilichen Anzeige oder zivilrechtlichen Anzeigen gleichzusetzten, da es sich hier allein um die ordnungsrechtliche Anzeige zur Prüfung der weitergehenden Haltung des Hundes handelt. Eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung ist ggfs. bei der Polizei zu erstatten.

Sobald die Anzeige beim Ordnungsamt eingegangen ist, können Sie versichert sein, dass das Ordnungsamt das Ermittlungsverfahren aufnehmen. Weitergehende Auskünfte sind uns jedoch aufgrund (datenschutz-/verwaltungs-) rechtlicher Bestimmungen untersagt.

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Beißvorfälle

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