Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Benachrichtigung der Schule oder der Kindertagesstätte über Kopflausbefall

Gemeinsam gegen Kopfläuse: Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schulen und Kitas

Bei Kopflausbefall ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schulen und Kitas entscheidend. Nur durch abgestimmtes Handeln können die Läuse schnell und effektiv bekämpft werden.

Überblick

Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa und kann jeden treffen - unabhängig von der persönlichen Hygiene. Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten, in denen viele Kinder zusammenkommen, verbreiten sich Kopfläuse schnell. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern das Thema "Kopfläuse" regelmäßig im Blick behalten.

Kinder mit Kopfläusen dürfen laut § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas oder Schulen besuchen, deren Angebote nicht nutzen und an Veranstaltungen nicht teilnehmen. Dies ist erst wieder erlaubt, wenn ein Arzt bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.

Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen die Gemeinschaftseinrichtung sofort über den Kopflausbefall informieren. Die Leitung der Einrichtung ist verpflichtet, das Gesundheitsamt schnellstmöglich zu benachrichtigen und dabei die notwendigen Informationen über die Krankheit und die betroffene Person weiterzugeben.

Benachrichtigung der Schule oder der Kindertagesstätte über Kopflausbefall

Stadtgesundheitsamt

Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang

Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

Erläuterungen und Hinweise