Benachrichtigung der Schule oder der Kindertagesstätte über Kopflausbefall
Gemeinsam gegen Kopfläuse: Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schulen und Kitas
Bei Kopflausbefall ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schulen und Kitas entscheidend. Nur durch abgestimmtes Handeln können die Läuse schnell und effektiv bekämpft werden.
Überblick
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa und kann jeden treffen - unabhängig von der persönlichen Hygiene. Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten, in denen viele Kinder zusammenkommen, verbreiten sich Kopfläuse schnell. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern das Thema "Kopfläuse" regelmäßig im Blick behalten.
Kinder mit Kopfläusen dürfen laut § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) keine Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas oder Schulen besuchen, deren Angebote nicht nutzen und an Veranstaltungen nicht teilnehmen. Dies ist erst wieder erlaubt, wenn ein Arzt bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen die Gemeinschaftseinrichtung sofort über den Kopflausbefall informieren. Die Leitung der Einrichtung ist verpflichtet, das Gesundheitsamt schnellstmöglich zu benachrichtigen und dabei die notwendigen Informationen über die Krankheit und die betroffene Person weiterzugeben.
Dokumente
Rechtsgrundlage
Bemerkung
Fristen
Bearbeitungsdauer
Links und Downloads
Kontakt
Benachrichtigung der Schule oder der Kindertagesstätte über Kopflausbefall
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116;
Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111