Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Bestattung
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Überblick
Beschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.Kontaktdaten
Kontaktdaten Telefon 8065- 2871 Telefax 8065- 3188 E-Mail-Adresse standesamtoffenbachde Internet http://offenbach.de Raum Bernardbau -
Details
Gebühren
Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Wichtiger Hinweis
Bei Überführung einer Leiche ins Ausland oder in die Bundesländer, deren Rechtsvorschriften für die Beförderung oder Bestattung der Leiche einen Leichenpass verlangen. Die Aushändigung des Leichenpasses ist nur an ein Bestattungsunternehmen möglich. Es wird eine schriftliche Erklärung des Bestattungsunternehmens angefordert, dass die Leiche den Vorschriften entsprechend eingesargt und befördert wird.
Die Erteilung des Leichenpasses kostet 27 Euro.
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Kontakt
Organisationseinheiten