Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Überblick
Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung in einem deutschen Eheregister besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
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Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Standesamt
Stadt Offenbach am Main - Bernardbau
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63065 Offenbach
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