Inhalt anspringen

Stadt Offenbach

Bildungspaket für bedürftige Kinder

Überblick

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
 Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.

Bis max. zum 25. Lebensjahr:

  • Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht..
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen

Online Antrag:

Ab sofort können Sie die Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabe-Paket auch online beantragen unter: Link zum Formular (Öffnet in einem neuen Tab)

Bildungskarte für Leistungen zur BuT (Bildung und Teilhabe)

Das Sozialamt der Stadt Offenbach am Main führt zur Bewilligung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) ab dem 01.06.2023 die Bildungskarte der Firma "Sodexo" ein. Künftig werden die Leistungen zur BuT hierüber vom Sozialamt zur Verfügung gestellt und durch die Leistungsanbieter entsprechend direkt abgerechnet.

BuT-Berechtigte sind Kinder und Jugendliche, Schüler*innen bis 25 Jahre aus Familien, die Sozialhilfe nach dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Sie können Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepakte erhalten, um an schulischen Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten teilnehmen zu können. 

Für eine zeitnahe Bearbeitung des Antrages ist es wichtig, bei Antragstellung den Bescheid der Wohngeldstelle oder der Familienkasse (Kinderzuschlag) mit einzureichen. Je nach beantragter Leistung sind Nachweise, z. B.  die Mitgliedsbescheinigung eines Vereines, Anmeldebestätigung für z. B. Freizeit, Quittungen, ebenfalls einzureichen.

Personen die im Leistungsbezug nach dem SGB II stehen, müssen sich an die Main Arbeit wenden Bildung und Teilhabe (mainarbeit-offenbach.de).

Online-Services

Bildungspaket für bedürftige Kinder

Sozialamt

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

Hinweise zur Barrierefreiheit

Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

Erläuterungen und Hinweise