Einbürgerung
Überblick
Ein/e Ausländer/in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie der nachfolgenden, nicht abschließenden Auflistung entnehmen.
Seit dem 27. Juni 2024 dürfen Sie bei der Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihr Herkunftsland dies nicht erlaubt – erkundigen Sie sich dazu ggf. bei Ihrer Auslandsvertretung.
Einbürgerungsvoraussetzungen:
5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (kürzere Zeiten in Ausnahmefällen möglich)
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (z.B. deutscher Schul‐, Studien‐ oder Berufsabschluss, Zertifikat Deutsch B1)
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
- Niederlassungserlaubnis, auch mit vielen befristeten Aufenthaltserlaubnissen möglich
- Kenntnisse der Rechts‐ und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Sicherung des Lebensunterhaltes durch Erwerbstätigkeit
- Bei Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II oder XII prüft das Regierungspräsidium, ob die Einbürgerung im Einzelfall trotzdem möglich ist
Online‐Services
Sollten Sie an einer Einbürgerung interessiert sein, nutzen Sie bitte unseren Online‐Service und beantworten uns dort ein paar Fragen. Wir können dann abschätzen, ob eine Einbürgerung für Sie möglich und erfolgreich sein könnte. Anträge, die per Post an uns versendet werden, werden nicht bearbeitet.
Online-Service (Öffnet in einem neuen Tab)
Mit dem Quick-Check können Sie vorab eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen: Einbürgerung - Quick-Check
Hinweis: Der Quick-Check wurde uns vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung gestellt. Sie können hier eine unverbindliche Vorabprüfung Ihrer Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Für das weitere Verfahren Ihrer Einbürgerung nutzen Sie dann unser Online-Service.
Einbürgerung - Quick-Check (Öffnet in einem neuen Tab)
Urkundenübergabe:
Sobald uns Ihre Einbürgerungsurkunde vorliegt, melden wir uns bei Ihnen, um mit Ihnen einen Termin für die Übergabe zu vereinbaren.
Gerne können Sie am gleichen Tag Ihre Ausweisdokumente beantragen.
Online-Services
Sie müssen Ihren Antrag auf Einbürgerung vorab prüfen lassen. Bitte machen Sie das über das Online-Portal.
Gebühren
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Kontakt
Einbürgerung
Bürgerbüro
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer