Einschulungsuntersuchung
<p>Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Rechtsgrundlage ist hierfür das Hessische Schulgesetz sowie das Hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD).</p>
Überblick
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Bei der Anmeldung an der Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Alle Kinder, die bis zum 1. Juli das 6. Lebensjahr alt werden, sind schulpflichtig. Die Schuleingangsuntersuchung findet in der Regel zwischen November bis Juni/Juli vor der Einschulung statt. Die Erziehungsberechtigten erhalten von der zuständigen Schule eine Einladung mit dem Termin und Ort der Untersuchung sowie einem Fragebogen. Die Untersuchung wird im Stadtgesundheitsamtes durchgeführt.
Es wird auf notwendige Impfungen hingewiesen.
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Rechtsgrundlage
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Einschulungsuntersuchung
Stadtgesundheitsamt
Haus der Wirtschaft
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach
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Rollstuhlgerechter Zugang: Ja
Aufzug vorhanden: Ja
Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden
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Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111