Personen- und Dienstleistungsverzeichnis
Einschulungsuntersuchung
Kurzbeschreibung
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Rechtsgrundlage ist hierfür das Hessische Schulgesetz sowie das Hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD).-
Überblick
Beschreibung
Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, sowie die Beurteilung der geistigen, motorischen und sprachlichen Entwicklung.
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Alle Kinder, die zum 1. Juli das 6. Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig. Die Schuleingangsuntersuchung findet im Zeitraum von November bis Juni/Juli statt. Dazu erhalten die Erziehungsberechtigten von der zuständigen Schule ein Einladungsschreiben mit Untersuchungstermin und -ort sowie einen Fragebogen. Die Untersuchung erfolgt in den Räumen des Stadtgesundheitsamtes.
Bestandteil der Schuluntersuchung ist ein Seh- und Hörtest, eine körperliche Untersuchung sowie die Beurteilung des Entwicklungsstandes des Kindes mit anschließender Beratung. Auf erforderliche Impfungen wird hingewiesen.
Kontaktdaten
Kontaktdaten Telefon +49 (0) 69 8065 2332 (Frau Horbach) +49 (0) 69 8065 2086 (Frau Wengerter) +49 (0) 69 8065 3470 (Frau Ortlepp) +49 (0) 69 8065 2321 (Frau Georg) Telefax +49 (0) 69 8065 2129 E-Mail-Adresse kjaed.gesundheitsamtoffenbachde Raum Stadthaus, 3. OG, Raum 317-320 (nur über Südeingang erreichbar) -
Details
Verfahrensablauf
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich und erfolgt über die zuständige Grundschule. Bitte beachten Sie, dass der Termin zwingend eingehalten werden muss.
Zuständige Stelle
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Stadtgesundheitsamt – Ärztliche Dienstleistungen: Kinder- und Jugendmedizin
Voraussetzungen
Die Einschulung erfolgt in einer Offenbacher Schule.Unterlagen
Bitte bringen Sie zum Termin mit:
- Elternfragebogen
- Vorsorgeheft
- Impfbuch
- Arztberichte (falls vorhanden)
- Brille (wenn vorhanden)
Gebühren
Die Begutachtung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Hessisches Schulgesetz § 71 Verpflichtungen zu besonderen Untersuchungen
Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)§10 Kinder- und Jugendgesundheit
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Downloads / Links
Hinweise
Formulare, die Sie herunterladen können
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Kontakt
Organisationseinheiten