Einschulungsuntersuchung
<p>Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Rechtsgrundlage ist hierfür das Hessische Schulgesetz sowie das Hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD).</p>
Überblick
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.
Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.
Alle Kinder, die zum 1. Juli das 6. Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig. Die Schuleingangsuntersuchung findet im Zeitraum von November bis Juni/Juli vor der Einschulung statt. Dazu erhalten die Erziehungsberechtigten von der zuständigen Schule ein Einladungsschreiben mit Untersuchungstermin und -ort sowie einen Fragebogen. Die Untersuchung erfolgt in den Räumen des Stadtgesundheitsamtes.
Auf erforderliche Impfungen wird hingewiesen.
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Einschulungsuntersuchung
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Haus der Wirtschaft
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63065 Offenbach
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