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Stadt Offenbach

Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)

Überblick

Wenn Sie öffentliche Lotterien und Ausspielungen (auch Tombolen) durchführen möchten, müssen Sie diese beantragen und genehmigen lassen. 
 

Welche Angaben muss der Antrag enthalten?

Der Antrag auf Genehmigung einer Lotterie oder Ausspielung muss folgende Angaben enthalten:

  1. Name und Anschrift des Veranstalters,
  2. Name und Anschrift der für die Durchführung verantwortlichen natürlichen Person,
  3. Art der Veranstaltung,
  4. Spielzeit,
  5. Ort oder Vertriebsgebiet,
  6. Zweck der Veranstaltung,
  7. Anzahl der zum Verkauf kommenden Lose und
  8. Lospreis des Einzelloses.

Als Art der Veranstaltung kommen

  • eine Losbrieflotterie,
  • eine Ziehungslotterie,
  • eine Losbriefausspielung,
  • eine Ziehungsausspielung und
  • eine Tombola (Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit einem Spielkapital von bis zu 6.000,00 Euro)

in Betracht.
 

Bei einer Lotterie werden Geldgewinne, bei einer Ausspielung Sachwertgewinne ausgespielt. Der Losbrief enthält den sofortigen Gewinnentscheid, bei der Ziehungslotterie oder -ausspielung werden die Gewinner durch "Ziehung" der Gewinnlose ermittelt.
 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. die Satzung des Veranstalters,
  2. der letzte Körperschaftssteuerbescheid oder Bescheid über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Veranstalters,
  3. ggf. weitere Nachweise, die belegen, dass der Veranstalter die Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Lotterie oder Ausspielung sowie für die zweckentsprechende Verwendung ihres Ertrages bietet,
  4. der Spielplan (Erklärung siehe unten),
  5. der Gewinnplan (Erklärung siehe unten),
  6. eine Erklärung des Veranstalters, dass
    • die im Gewinnplan aufgeführten Gewinne bei Beginn der Lotterie oder Ausspielung bzw. bei Beginn jeder Serie der Lotterie oder Ausspielung bereitstehen,
    • der Reinertrag der Lotterie oder Ausspielung unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung dem vorgesehenen Zweck zugeführt wird,
    • im Falle einer Ausspielung sämtliche Gewinne zum üblichen Wert in den Gewinnplan eingesetzt worden sind,
  7. bei örtlichen Veranstaltungen eine Bescheinigung der zuständigen örtlichen Behörde, dass gegen die Durchführung der Veranstaltung keine Bedenken bestehen, bzw. eine Platzgenehmigung.

Wird bei der technischen Durchführung einer Lotterie oder Ausspielung ein gewerblicher Lotterieveranstalter oder eine andere Person gegen Entgelt tätig, so ist der mit diesen Personen abgeschlossene Vertrag dem Antrag beizufügen.
 

Den Antrag müssen Sie mit allen Unterlagen der Genehmigungsbehörde spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung einreichen. Sollen bei einer Ausspielung gespendete Sachpreise ausgespielt werden, können Sie den endgültigen Gewinnplan bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung nachreichen.
 

Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)

Ordnungsamt

Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach

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Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden

Hinweise zur Erreichbarkeit

S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Offenbach Marktplatz) Buslinien 101, 103, 104, 105, 106, 108, 120 (Haltestelle Marktplatz)

Weitere Hinweise

Tiefgarage Berliner Straße, Tiefgarage Französisches Gässchen

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