Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung
Überblick
Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.
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Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung
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Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
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63065 Offenbach
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