Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
Überblick
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
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Fahrerlaubnis: Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
Bürgerbüro
Stadt Offenbach am Main - Kaiserpalais
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach
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