Geburten, Geburtsanmeldung
Überblick
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
Babylotse
Im Krankenhaus erhalten sie einen Informationsflyer oder Besuch einer Babylotsin, der Ihnen bei Fragen zur Verfügung steht.
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Bemerkung
Fristen
Links und Downloads
Kontakt
Geburten, Geburtsanmeldung
Standesamt
Stadt Offenbach am Main - Bernardbau
Herrnstraße 61
63065 Offenbach
Hinweise zur Barrierefreiheit
Öffentliche Behindertenparkplätze in der Herrnstraße und in der Kirchgasse.
Das Archiv im Haus der Stadtgeschichte ist nicht barrierefrei erreichbar
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer