Geburten, Geburtsanmeldung
Überblick
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)
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Gebühren
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Kontakt
Geburten, Geburtsanmeldung
Standesamt
Stadt Offenbach am Main - Bernardbau
Herrnstraße 61
63065 Offenbach
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Tiefgarage Sheraton Hotel, Parkhaus Französisches Gässchen, Öffentliche Parkplätze am Mainufer