Gefährliche Hunde
Überblick
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Wichtige Information:
Bei dem Sachgebiet "Gefährliche Hunde" ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Diese kann unter der folgenden Rufnummer erfolgen:
069/8065 - 3533
Für Terminanfragen stehen wir Ihnen auch gern unter der E-Mail-Adresse
HundeVO-Gestattungoffenbachde (mit Angabe einer Telefonnummer) zur Verfügung.
Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie über den Button "Downloads/Links" im unteren Bereich der Seite.
Gebühren
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Kontakt
Gefährliche Hunde
Ordnungsamt
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
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Tür öffnet auf Knopfdruck, Aufzüge vorhanden
Hinweise zur Erreichbarkeit
Weitere Hinweise
Tiefgarage Berliner Straße,
Tiefgarage Französisches Gässchen